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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Birgit M. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Birgit M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

heute steht in der Zeitung, dass die SPD gegen Verschärfung der Ausweisungsbestimmungen von Flüchtlingen ist, insbesondere gegen die Einbeziehung von Strafen auf Bewährung.

Ich frage mich nun, wie man zu erreichen gedenkt, dass solche Täter wie in der Kölner Silvesternacht hier nicht länger ihr Unwesen treiben können und Frauen auch in Zukunft (wie auch in der Vergangenheit ) in D keine Angst haben müssen, alleine in der Stadt , im Park oder in Wald und Feld unterwegs zu sein.

Meine Frage:
Welchen Straftatbestand haben z.B. 10 junge Männer erfüllt, die eine Frau einkreisen, bestehlen und sexuell belästigen?
Welchen Strafrahmen (in Monaten) sehen unsere Gesetze derzeit hierfür vor?
a) Ist es einfacher Diebstahl und sexuelle Belästigung?
Einfacher Diebstahl gibt 1 Woche Jugendarrest, wie jüngst gerade von einer Richterin entschieden? Sexuelle Belästigung ist überhaupt kein Straftatbestand in Deutschland.
b) Reicht eine solche Tat bereits zur Erfüllung des Tatbestands der sexuellen Nötigung , obwohl ja keine direkte Gewalt angewendet wird und direkte Bedrohung nachgewiesen werden kann?.
c) Wie beurteilen Sie als Jurist für die Strafbarkeit den Umstand, dass es sich um eine Gruppe handelt und es wahrscheinlich unmöglich sein wird, bestimmte Handlungen einzelnen zuzuordnen?

Wie also sieht das mutmaßliche Strafmass aus? Werden die Richter diese Personen überhaupt belangen können? Oder geht das Spiel weiter, bis zum nächsten Mal. Im Wald, im Park , am Radweg, in der Bahn - da gibt es meistens keine Polizei. Womit darf aus Ihrer Sicht die Bevölkerung in Bezug auf sexueller Übergriffe junger Männer in den nächsten Jahren rechnen? Muss ich mir überlegen , ob ich weiter wie in den letzten 10 Jahren problemlos in Frankfurt am Main joggen gehen kann?

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Mohr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mohr,

vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Steinmeier, auf welche ich Ihnen gern antworten möchte.

Die Straftaten in Köln müssen schnell aufgeklärt, abgeurteilt und die Täter konsequent bestraft werden - unabhängig davon, woher sie kommen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den gestrigen Vorschlag von Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas zur erleichterten Ausweisung von Straftätern. Der Vorschlag sieht vor, dass ein krimineller Ausländer bereits dann ausgewiesen werden kann, wenn er wegen eines vorsätzlich begangenen schwerwiegenden Deliktes, zum Beispiel gegen das Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung, rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Auch soll Asylsuchenden, die Straftaten begehen, künftig konsequenter die rechtliche Anerkennung als Flüchtling und die damit verbundenen Privilegien versagt werden.

Die schrecklichen Vorfälle in der Kölner Silvesternacht zeigen aber vor allem Eines: Die Polizei muss personell und durch bessere Ausstattung in die Lage versetzt werden, solche und andere Straftaten künftig effektiver zu verhindern. Gesetze allein führen aber nicht zu mehr Sicherheit. Entscheidend ist deren konsequenter Vollzug. Dafür braucht es Sicherheitsbehörden, die personell und technisch gut ausgestattet sind. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der Großen Koalition bereits 3.000 zusätzliche Stellen für die Bundespolizei durchgesetzt. Sie fordert Bund und Länder zudem auf, die Personaldecke der Polizei bis 2019 massiv um insgesamt 12.000 neue Stellen zu verstärken, um 6.000 bei den Landespolizei, und um 6.000 – also um 3.000 Stellen mehr als bisher beschlossen – bei der Bundespolizei. Mit der Einrichtung eines europäischen Terrorabwehrzentrums, einer verstärkten Videoüberwachung auf neuralgischen öffentlichen Plätzen sowie verstärkten Präventivmaßnahmen gegen Extremismus setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion darüber hinaus für weitere konkrete Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit ein.

Ihre Fragen zum Straftatbestand und Strafrahmen werden durch das befasste Gericht geklärt und können hier nicht bewertet werden.

Mit freundlichem Gruß

Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros