Frage an Frank-Walter Steinmeier von Renate K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
warum darf eine Frau Kanzlerin ohne legitimation durch den Bundestag oder Bundesrat eigentlich straffrei die Gesetze außer Kraft setzen?
Es mussten schon Politiker wegen weniger zurücktreten.
In diesem dichten Nebel kommt leider keiner - auch kaum in den Medien - mal auf die Idee, sich mit den Gefühlen und den Traumata der sexuelle belästigten Frauen zu befassen.
Die Verantwortung für das derzeitige Chaos liegt bei Angela Merkel, und es ist merkwürdig, dass dies nie deutlich ausgesprochen wird. Stattdessen dominieren in unseren Medien noch immer die Lobeshymnen auf die große Kanzlerin.
Die CDU versucht derweil mal wieder, die Verantwortung auf den Koalitionspartner (die SPD) abzuladen, um sich selbst schadlos zu halten - ein Trick, der schon in der letzten Legislaturperiode wunderbar funktioniert hat, als der Koalitionspartner noch FDP hieß.
So braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Union in den Umfragen stabil bei 38-40% bleibt - in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz könnte die CDU demnächst sogar wieder den/die Ministerpräsident/in stellen. Da kann Frau Merkel ruhig so weiter machen wie bisher.
Wann macht die SPD endlich wieder ihre eigene Politik und zeigt Profil?
Sonst verliert die SPD weiter massiv Wählerstimmen ( meine eingeschlossen)
Mit freundlichen Grüssen
Renate Kainzberger
SPD Wählerin
Sehr geehrte Frau Kainzberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Steinmeier, auf welche ich Ihnen gern antworten möchte.
Gern möchte ich Ihnen aufzeigen, welche eigene Politik die SPD-Bundestagsfraktion in der derzeitigen Großen Koalition durchsetzen konnte.
GESETZLICHER MINDESTLOHN
Seit dem 1. Januar 2015 haben alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Im Übergang sind bis Ende 2016 Abweichungen möglich. Voraussetzung ist in der Regel ein Mindestlohn-Tarifvertrag. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn flächendeckend. Danach wird die Höhe des Mindestlohns regelmäßig durch die Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Besondere Regelungen gelten für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung, für ehrenamtliche Tätigkeiten, für Ausbildungsverhältnisse und für bestimmte Praktika. Um zu kontrollieren, ob das Mindestlohngesetz eingehalten
wird, verstärken wir den Zoll um 1.600 neue Stellen.
GUTE TARIFLÖHNE
Tarifverträge können künftig leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sie gelten dann auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der jeweiligen Branche, die nicht Mitglied der Gewerkschaft bzw. des Verbandes sind, die den Tarifvertrag ausgehandelt haben. Das ging bislang nur, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und der Tarifvertrag mindestens für die Hälfte der Branchenbeschäftigten gilt. Dieses Quorum entfällt. Auch ermöglichen wir es mit der Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
allen Branchen, branchenweite Mindestlöhne festzulegen.
ELTERNGELDPLUS
Mit dem neuen ElterngeldPlus können Eltern bei Teilzeitarbeit künftig doppelt so lange Elterngeld beziehen (bis zu 28 Monate). Wenn Mütter und Väter parallel 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten, um sich Familien- und Erwerbsarbeit zu teilen, erhalten beide das ElterngeldPlus für weitere vier Monate (Partnerschaftsbonus). Außerdem können Eltern zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes künftig 24 Monate Elternzeit nehmen und die Elternzeit flexibler aufteilen. Die Neuregelungen gelten seit Juli 2015. Außerdem haben wir das Kindergeld erhöht und Alleinerziehende entlastet.
FAMILIENPFLEGEZEIT
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf unterstützen wir pflegende Angehörige mit mehr Rechten und größerer Flexibilität. Bei einem akut eintretenden Pflegefall erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine zehntägige Auszeit zur Organisation der Pflege ein Pflegeunterstützungsgeld. Für längere Auszeiten haben wir einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt: Angehörige können bis zu 24 Monate die Arbeitszeit reduzieren. Um Lohnausfälle aufzufangen, haben die Betroffenen einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Die Regelungen gelten seit Anfang 2015.
NACH 45 JAHREN IN RENTE
Wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, kann nun schon ab 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, zwei Jahre früher als bisher. Vorübergehende Arbeitslosigkeit, Pflegezeiten und Kindererziehung werden anerkannt. Die Grenze für die abschlagsfreie Rente steigt schrittweise auf 65 Jahre an. Um Missbrauch durch »Frühverrentung« auszuschließen, werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in der Regel in den letzten beiden Jahren nicht mehr mitgezählt.
HÖHERE MÜTTERRENTE
Mütter (und Väter), die vor 1992 Kinder erzogen haben, bekommen pro Kind zwei Jahre Erziehungszeit statt bisher einem angerechnet. Damit erhöht sich ihre monatliche Rente um bis zu 29,21 Euro pro Kind, in den neuen Ländern um bis zu 27,05 Euro.
MEHR ERWERBSMINDERUNGSRENTE
Menschen, die aus gesundheitlichen oder unfallbedingten Gründen erwerbsunfähig werden, erhalten eine höhere Erwerbsminderungsrente. Bei einem Rentenbeginn seit dem 1. Juli 2014 wird die Rente so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr mit dem bisherigen Durchschnittslohn gearbeitet statt nur bis zum 60. Lebensjahr.
HÖHERES REHA-BUDGET
Damit die gesetzliche Rentenversicherung ihren Versicherten helfen kann, so lange wie möglich gesund im Arbeitsleben zu stehen, bekommt sie bis zu 233 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr für die medizinische und berufliche Rehabilitation.
MEHR GELD FÜR SCHÜLERINNEN, SCHÜLER UND STUDIERENDE
Mit der beschlossenen BAföG-Novelle erhöhen wir die Fördersätze zum Wintersemester 2016 um 7 Prozent. Durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge erhalten rund 110.000 junge Menschen zusätzlich einen BAföG-Anspruch.
MEHR GELD FÜR KITAS, SCHULEN UND HOCHSCHULEN
Der Bund übernimmt seit 2015 die Kosten des BAföG vollständig. Dadurch werden die Länder dauerhaft um rund 1,17 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Sie werden die frei werdenden Mittel für Kitas, Schulen und Hochschulen verwenden. Außerdem investiert der Bund rund 750 Millionen Euro zusätzlich in Krippen und Kitas. Zudem nutzen wir die finanziellen Spielräume, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes im Bundeshaushalt entstehen, um Länder und Kommunen bei der Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen. Zur Finanzierung des Hochschulpaktes für mehr Studienplätze stellen wir bis 2020 rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung.
MEHR GELD FÜR FORSCHUNG
Für eine aktive Innovationspolitik und zur Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innovation sowie der Exzellenzinitiative stehen 3 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Außerdem haben wir das Grundgesetz geändert und das Kooperationsverbot im Hochschulbereich aufgehoben. Damit kann der Bund künftig Universitäten und Fachhochschulen dauerhaft fördern.
DIE MIETPREISBREMSE
Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieten künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Länder legen fest, für welche Gebiete die Mietpreisbremse gilt. Bei der Beauftragung eines Maklers gilt: »Wer bestellt, der bezahlt« – in der Praxis meist der Vermieter. Um Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen zu unterstützen, erhöhen wir das Wohngeld.
MEHR GELD FÜR STÄDTEBAU
Wir haben die Städtebauförderung auf 700 Millionen Euro jährlich angehoben. Wichtig ist das Programm »Soziale Stadt«: Damit sich Städte nicht in arme und reichere Stadtteile spalten, stellen wir 150 Millionen Euro pro Jahr bereit. Außerdem unterstützen wir Länder und Kommunen mit zusätzlichen Mitteln für kommunale Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen und der Förderung von nachhaltigem Wohnen für Studierende und Auszubildende.
NEUBAU VON WOHNRAUM
Wir unterstützen den Neubau sowie den altersgerechten und energiesparenden Umbau von Wohnungen. Für den altersgerechten Umbau haben wir wieder Zuschüsse eingeführt. Das energetische Bauen und Sanieren fördern wir mit 2 Milliarden Euro. Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbrüche schützen will, erhält Finanzierungshilfe vom Bund. Die Länder erhalten pro Jahr 518 Millionen Euro Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung. In den nächsten vier Jahren erhöhen wir die Mittel um insgesamt 2 Milliarden Euro.
GESETZLICHE FRAUENQUOTE
Wir haben im Bundestag die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote beschlossen. Ab diesem Jahr müssen börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen mindestens 30 Prozent der frei werdenden Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzen. Wird diese Quote nicht erfüllt, bleiben die Aufsichtsratsmandate unbesetzt (»Leerer Stuhl«). Zudem werden weitere 3.500 Unternehmen verpflichtet, sich konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils in ihren Aufsichtsräten, Vorständen und den oberen Management-Ebenen zu setzen und
über die Fortschritte zu berichten.
VERSORGUNG SICHERN
Der künftige Strommarkt muss einen effizienten Kraftwerkseinsatz bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien ermöglichen und zugleich Versorgungssicherheit gewährleisten. Der vorliegende Entwurf des Strommarktgesetzes umfasst ein Bündel von Maßnahmen, mit dem Marktmechanismen gestärkt und Anreize zur Flexibilisierung des Stromsystems gesetzt werden. Außerdem wird der Strommarkt stärker in den europäischen Binnenmarkt integriert.
ENERGIE TRANSPORTIEREN
Um für den Ausbau großer Stromtrassen eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen, haben wir den Einsatz von Erdverkabelung erleichtert. Dies gilt in erster Linie für Gleichstromleitungen, die den Strom aus Offshore-Anlagen in den Süden Deutschlands transportieren sollen. Wir müssen deren Ausbau beschleunigen, damit die Energiewende vorankommt.
ENERGIE EINSPAREN
Die Energieeffizienz als zweite Säule der Energiewende wurde mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) wesentlich gestärkt. Große Unternehmen werden verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit, also eine systematische Erfassung des Energieverbrauchs, durchzuführen. Auf dieser Basis sollen Energieeinsparungen ermittelt werden. Außerdem haben wir die Umsetzung eines »nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen« beschlossen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zum Austausch veralteter
und ineffizienter Heizgeräte zu motivieren. Das neue Effizienzlabel wird ab dem 1. Januar 2016 schrittweise bei Heizkesseln angebracht, die älter als 15 Jahre sind. Auf diese Weise werden Verbraucher über den Effizienzstatus ihres Heizgerätes und über Energieberatungsangebote und Förderungen informiert.
MEHR LEISTUNGEN
Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Pflegebedürftige bessere Leistungen, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte wurden entlastet. Die Leistungsbeträge steigen um vier Prozent. Die Leistungen in der häuslichen Pflege werden flexibilisiert, Demenzkranke besser unterstützt. Außerdem stärken wir die Qualität der stationären Pflege.
FAIRE FINANZIERUNG
Zur Finanzierung wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Ein Teil der Einnahmen fließt in einen neuen
Pflegevorsorgefonds. Dieser soll ab 2035 die Beiträge stabilisieren, wenn Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen pflegebedürftig werden.
NEUER PFLEGEBEGRIFF
Ab 2017 werden fünf sogenannte Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen ablösen. Dabei werden im Gegensatz zum bisherigen System nicht nur die körperlichen Einschränkungen, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Außerdem setzt die Unterstützung früher an, denn der Pflegegrad 1 erreicht Menschen, die bisher keine Leistungen aus der Pflegeversicherung
erhalten haben. Sie bekommen künftig deutlich mehr Unterstützung bei baulichen Anpassungen in der Wohnung oder etwa Begleitung bei Spaziergängen. Alle, die bisher schon Leistungen erhalten, werden durch die Reform nicht schlechter gestellt.
FLÄCHENDECKENDE VERSORGUNG
In Regionen, die ärztlich unterversorgt sind, bekommen Patientinnen und Patienten künftig vereinfachten Zugang zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern. Außerdem werden in überversorgten Gebieten Praxen nur dann nachbesetzt, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Damit soll die Landflucht der Ärzte gestoppt werden.
GESUNDHEIT FÖRDERN, ERKRANKUNGEN VORBEUGEN
Die Krankenkassen sollen ihre Ausgaben je Versichertem zur Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten verdoppeln. Außerdem sollen sie Betriebe bei der Gesundheitsförderung unterstützen, damit auch am Arbeitsplatz die Gesundheit erhalten bleibt. Außerdem werden Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert.
SCHNELLERE TERMINE BEIM FACHARZT
Wer gesetzlich versichert ist, soll künftig höchstens vier Wochen auf einen Facharzttermin warten müssen. Findet ein Patient in einem dringenden Fall keinen Facharzt, wird ihm innerhalb einer Woche ein Termin von einer Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt.
PFLEGE IN KRANKENHÄUSERN VERBESSERN
Durch eine Krankenhausreform wird künftig mehr Geld für die Krankenhäuser zur Verfügung stehen, die in ihr Pflegepersonal investieren und es anständig bezahlen. Außerdem verbessern wir die Notfallversorgung im Krankenhaus.
ENTLASTUNG BEI KOMMUNALEN AUSGABEN
Durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat der Bund die Städte und Gemeinden bereits um rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Hinzu kommt nun eine jährliche Entlastung in Höhe von 1 Milliarde in 2015 und 2016, die 2017 auf 2,5 Milliarden und ab 2018 auf 5 Milliarden Euro ansteigt. Für den Bau und Betrieb von Kindertagesstätten stellen wir 750 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Außerdem investieren wir 140 Millionen Euro in die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.
UNTERSTÜTZUNG FINANZSCHWACHER KOMMUNEN
Um die Investitionskraft finanzschwacher Kommunen gezielt zu stärken, haben wir einen kommunalen Investitionsfonds von 3,5 Milliarden Euro beschlossen. Damit fördern wir 2015 bis 2018 Investitionen in Klimaschutz, Bildungseinrichtungen und sonstige Infrastruktur (z. B. Städtebau, Krankenhäuser, Lärmschutz).
HILFE BEI DER UNTERBRINGUNG VON FLÜCHTLINGEN
Für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen hat der Bund kurzfristig 2 Milliarden Euro bereitgestellt. Ab 2016 unterstützen wir Länder und Kommunen dauerhaft mit einer Pro-Kopf-Pauschale. Außerdem stellen wir Immobilien des Bundes kostenfrei zur Verfügung und erhöhen die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau um 2 Milliarden Euro bis 2019. Davon profitieren alle Menschen in Deutschland.
ORDNEN UND STEUERN
Wir sorgen für geordnete Verfahren bei der Aufnahme und der Verteilung von Flüchtlingen. Die Länder unterstützen wir beim Aufbau von Erstaufnahmeplätzen. Die Dauer der Asylverfahren soll deutlich verkürzt werden. Dafür werden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.000 neue Stellen geschaffen. Die Verfahren sollen künftig möglichst in der Erstaufnahmeeinrichtung abgeschlossen werden, damit nur Flüchtlinge mit Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilt werden. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten wird in besonderen Aufnahmeeinrichtungen ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Sechs Balkanländer wurden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Ausreisepflichten können künftig leichter durchgesetzt werden.
HELFEN UND VERSORGEN
2015 unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit 2 Milliarden Euro bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. Ab 2016 beteiligt sich der Bund an den Kosten mit einer monatlichen Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber. Außerdem erhalten Länder und Kommunen 350 Millionen Euro jährlich für die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Durch Änderungen im Bauplanungsrecht erleichtern wir die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften. Den Kommunen stellen wir Immobilien kostenfrei zur Verfügung. Außerdem verbessern wir die Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden.
FRÜHER INTEGRIEREN
Diejenigen, die dauerhaft bleiben werden, sollen früh integriert werden. Der Erwerb der deutschen Sprache ist dafür grundlegend. Wir öffnen die Integrationskurse für Asylbewerber mit Bleibeperspektive und stellen mehr Geld bereit. Asylbewerber und Geduldete können sich bereits nach drei Monaten (bisher 9 bzw. 12 Monate) um einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt bewerben. Nach 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung. Auch das Leiharbeitsverbot haben wir verkürzt. Anerkannte Asylberechtigte haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse soll beschleunigt werden.
MIT DIPLOMATIE FÜR DEN FRIEDEN
Deutschland ist als Gesprächs- und Vermittlungspartner in den Krisen und Konflikten der Welt gefragt wie nie. Wir engagieren uns mit aller Kraft dafür, dass Konflikte wie in der Ukraine oder im Nahen Osten vor allem politisch gelöst werden können. Wir unterstützen die kurdische Regionalregierung mit umfangreicher humanitärer und auch militärischer Hilfe gegen den Terror des sogenannten IS.
FLUCHTURSACHEN BEKÄMPFEN
Über 50 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht – so viele wie noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg. Umso wichtiger ist es, dass Deutschland sich mit Mitteln der humanitären Hilfe und der Entwicklungspolitik an der Beseitigung von Fluchtursachen beteiligt und sich aktiv für eine politische Regelung des Konflikts in Syrien einsetzt.
TRANSPARENTE UND RESTRIKTIVE RÜSTUNGSEXPORTE
Wir haben einen deutlich restriktiveren Kurs bei der Genehmigung von Rüstungsexporten durchgesetzt: Rüstungsexporte in Krisenregionen aus wirtschaftlichem Interesse wird es nicht mehr geben. Außerdem informiert die Bundesregierung schneller und umfassender über genehmigte Rüstungsexporte. Spätestens zwei Wochen nach einer Genehmigung durch den Bundessicherheitsrat wird der Bundestag informiert.
VERANTWORTUNG DER UNTERNEHMEN FÜR MENSCHENRECHTE
Der Einsturz einer Textilfabrik in Bangladesch im Jahr 2013 hat gezeigt, dass auch deutsche Unternehmen mitverantwortlich sind für unmenschliche und lebensgefährliche Arbeitsplätze weltweit. Deshalb kämpfen wir darum, dass deutsche Konzerne mehr Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tragen.
STRENGE REGULIERUNG DER FINANZMÄRKTE
Wir haben Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte umgesetzt. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist für uns oberstes Ziel, um die Verursacher der Finanzkrise an den Kosten zu beteiligen.
GEMEINSAME VERANTWORTUNG FÜR FLÜCHTLINGE
Alle europäischen Staaten müssen einen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingslage leisten. Die EU-Kommission hat wichtige Vorschläge erarbeitet, u. a. zur gerechten Verteilung der Flüchtlinge in ganz Europa. Wir setzen uns für eine solidarische europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik ein.
GRIECHENLAND UNTERSTÜTZEN
Die griechische Bevölkerung muss in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise große Lasten tragen. Dabei helfen wir solidarisch. Neben der Umsetzung struktureller Reformen braucht das Land dringend einen Impuls für Wachstum und Beschäftigung.
PERSPEKTIVE FÜR JUNGE MENSCHEN IN EUROPA
Die dramatisch hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa lässt viele junge Europäer am Aufstiegsversprechen der EU zweifeln. Deshalb wurden Maßnahmen wie eine Beschäftigungsinitiative, die europäische Jugendgarantie und das Programm MobiPro durchgesetzt.
VORFAHRT FÜR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG
Wir haben die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung zur Top-Priorität erhoben. In den nächsten drei Jahren sollen über 315 Milliarden Euro in Bildung, Forschung und Infrastruktur durch die europäische Investitionsoffensive mobilisiert werden.
TERRORABWEHR GESTÄRKT
Wir haben die Sicherheitsbehörden gestärkt: 3.000 neue Bundespolizisten werden in den nächsten drei Jahren eingestellt. Den Versuch des Reisens in terroristischer Absicht haben wir unter Strafe gestellt und durch Personalausweisentzug erschwert. Außerdem haben wir einen Straftatbestand Terrorismusfinanzierung geschaffen. Bestehende Regelungen zur Terrorismusbekämpfung haben wir bis 2021 verlängert. Um Straftaten besser und schneller aufklären zu können, haben wir Höchstspeicherfristen für Kommunikationsdaten mit strengen Datenschutzregeln eingeführt.
KONSEQUENZEN AUS DEM NSU-TERROR
Mit neuen Regelungen in den Bereichen Justiz und Verfassungsschutz haben wir Konsequenzen aus der Mordserie der rechtsterroristischen Gruppierung »Nationalsozialistischer Untergrund« gezogen. Außerdem stärken wir die Demokratieförderung, um Rechtsextremismus zu bekämpfen.
NSA-AFFÄRE AUFKLÄREN
Der Untersuchungsausschuss NSA untersucht die Erfassung und Speicherung von Kommunikationsdaten von, nach und in Deutschland durch US-amerikanische und britische Nachrichtendienste. Er prüft Reformen zum Schutz vertraulicher Kommunikation.
KLEINANLEGERSCHUTZ VERBESSERT
Wir haben den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf von Finanzprodukten durch Warnhinweise und unabhängige Beratung verbessert.
KEINE GRÜNE GENTECHNIK IN DEUTSCHLAND
Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion können EU-Staaten eigene Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pfl anzen erlassen. Damit werden wir den Anbau grüner Gentechnik in Deutschland verhindern.
MEHR UMWELTSCHUTZ IN DER LANDWIRTSCHAFT
Durch eine Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik werden Subventionen für die Landwirtschaft künftig stärker am Umweltschutz orientiert. Besonders wird der Erhalt von Dauergrünland wie Wiesen und Weiden als klimawirksame Maßnahme unterstützt.
MEHR ÖFFENTLICHES WLAN UND NETZNEUTRALITÄT
Mit einer Klarstellung der Haftungsregelungen haben wir Rechtssicherheit für alle WLAN-Anbieter geschaffen. Damit ermöglichen wir mehr öffentliche WLAN-Angebote. Außerdem wollen wir die Netzneutralität gesetzlich sichern, damit Meinungsfreiheit, Vielfalt und Innovation im Internet erhalten bleiben.
SCHNELLES INTERNET FÜR ALLE
Die Bundesregierung hat eine ressortübergreifende Digitale Agenda 2014–2017 beschlossen. Sie bündelt wesentliche digitale Vorhaben – allen voran der flächendeckende Breitband-Ausbau bis 2018 mit 50 Mbit/s, der jetzt mit einem großen Förderprogramm vorangetrieben wird.
STEUERFLUCHT BEKÄMPFT
2014 haben 50 Staaten einen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen ab 2017 vereinbart. Die Partnerländer senden künftig automatisch Informationen über Kapitalerträge an die deutschen Finanzämter. Damit schützt das Bankgeheimnis Steuerbetrüger nicht mehr vor Strafverfolgung.
STRAFBEFREIENDE SELBSTANZEIGE VERSCHÄRFT
Die strafbefreiende Selbstanzeige darf kein Freifahrtschein für Steuerhinterzieher sein. Deshalb verschärfen wir sie: Künftig wächst die Strafzahlung mit der Höhe der hinterzogenen Steuern auf bis zu 20 Prozent. Für ausländische Kapitalerträge müssen auch für länger zurückliegende Zeiträume Steuern nachgezahlt werden.
EIGENTÜMER HAFTEN BEI BANKENPLEITEN
Mit der Umsetzung der europäischen Bankenabwicklung werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor den Kosten einer Bankenpleite geschützt. Dabei werden zunächst die Eigentümerinnen und Eigentümer der Pleitebank zur Kasse gebeten, bevor die Gemeinschaft der Banken haftet. Die europäischen Banken zahlen 55 Milliarden Euro in einen Abwicklungsfonds.
INTEGRATION DURCH DOPPELPASS VERBESSERT
In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern, die sich bisher bei Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der ihrer Eltern entscheiden mussten, können nun in den meisten Fällen beide Pässe behalten. Das fördert die Integration.
KARENZZEITEN FÜR EHEMALIGE MINISTER
Wir beugen Interessenkollisionen beim Wechsel von politischen Amtsträgern in die Wirtschaft vor. Mitglieder der Bundesregierung sollen nach ihrem Ausscheiden aus der Politik künftig in Konfliktfällen zwölf Monate warten müssen (in Ausnahmefällen 18 Monate), bevor sie in die Wirtschaft wechseln dürfen.
SCHUTZ VOR SEXUELLEM MISSBRAUCH
Mit dem Internet hat kinderpornographisches Material neue Wege der Verbreitung gefunden. Wir haben strafrechtliche Ergänzungen gegen Kinderpornographie umgesetzt. Seither ist auch das Herstellen, Verbreiten und der Besitz sogenannter Posing-Bilder strafbar.
GLEICHSTELLUNG VON LEBENSPARTNERSCHAFTEN
In der Steuerpolitik und bei der Sukzessivadoption haben wir eingetragene Lebenspartnerschaften der Ehe gleichgestellt. Unser Ziel bleibt die Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare.
TARIFEINHEIT STÄRKT SOZIALPARTNERSCHAFT
Voraussetzung für Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft sind starke Gewerkschaften, die das Wohl aller Beschäftigten im Blick behalten. Deshalb haben wir den Grundsatz »Ein Betrieb, ein Tarifvertrag« auf eine gesetzliche Basis gestellt, nachdem er im Jahr 2010 durch die Rechtsprechung aufgehoben worden war.
BÜROKRATIEABBAU
Wir befreien Start-ups und junge Gründerinnen und Gründer von Bürokratiepflichten und entlasten den Mittelstand von Bürokratiekosten.
ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN VEREINFACHT
Wir haben die Vergabe von öffentlichen Aufträgen einfacher und fairer gemacht. Künftig sollen besonders kleine Unternehmen einen einfacheren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten. Die Verwaltung soll soziale, ökologische und innovative Aspekte bei der Vergabe stärker berücksichtigen.
E-MOBILITÄT FÖRDERN
Kommunen erhalten die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge bei Parkplätzen und Parkgebühren zu bevorzugen. Elektroautos werden entsprechend gekennzeichnet. Dies fördert insbesondere in Innenstädten emissionsärmere Lieferverkehre.
MENSCHENWÜRDIGES STERBEN ERMÖGLICHEN
Nach über einem Jahr Debatte hat der Bundestag neue Regeln für die Sterbehilfe beschlossen. Parallel dazu haben wir die Betreuung Sterbenskranker durch die Hospiz- und Palliativmedizin verbessert, um eine gute Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schweren, unheilbaren Krankheiten sicherzustellen.
LKW-MAUT AUSGEDEHNT
Wir haben die LKW-Maut auf vierspurige Bundesstraßen und Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen ausgedehnt. Dadurch leisten LKW in Zukunft einen stärkeren Beitrag für Investitionen in Verkehrswege.
BUNDESWEHR ATTRAKTIVER GEMACHT
Wir haben die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber gestärkt: flexible und familienfreundliche Dienstzeiten, eine attraktivere Ausgestaltung der Zulagen für besonders harte und risikoreiche Arbeit und eine bessere soziale Absicherung der Soldaten. Damit zollen wir unseren Soldatinnen und Soldaten Respekt – denn auch hier gilt: gutes Geld für gute Arbeit.
AUSSERDEM HABEN WIR
• 10.000 zusätzliche Stellen im Bundesfreiwilligendienst für die Flüchtlingshilfe geschaffen,
• effektive Maßnahmen gegen Doping im Sport beschlossen,
• die Bestechung von Abgeordneten strafbar gemacht,
• ein IT-Sicherheitsgesetz beschlossen,
• die Einlagensicherung in Europa harmonisiert,
• die Lebensversicherungen stabilisiert,
• mehr Gerechtigkeit bei Ghetto-Renten geschaffen,
• die Rente für DDR-Haftopfer deutlich erhöht,
• die Künstlersozialversicherung stabilisiert,
• eine Endlagersuchkommission eingesetzt,
• Unternehmen bei Börsenrückzug zu einer Entschädigung der Aktionäre verpflichtet,
• die Abhängigkeit von Ratings auf Finanzmärkten verringert und
• Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes beschlossen.
Mit freundlichem Gruß
Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros