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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Frank M. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Frank M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

im Oktober, kurz nach der EU-Resolution 2079, hat sich die CSU Pro-Wechselmodell positioniert: http://www.csu.de/partei/parteiarbeit/kommissionen/familienkommission/familienkommission-aktuell/oktober-2015/gleichberechtigung-der-eltern/

Wie hat man als Wähler in dieser Frage die SPD einzuordnen?

Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Möhle

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Möhle,

vielen Dank für Ihr Schreiben Ihre Anfrage zum Thema Wechselmodell, auf welche ich gern antworten möchte.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich mit dem Thema aktuell intensiv auseinander. Gespräche mit WissenschaftlerInnen aus den einschlägigen Fachgebieten und VerbändevertreterInnen finden sowohl intern als auch auf Ausschussebene statt.

Festzustellen bleibt, dass das Wechselmodell aktuell gesellschaftlich breit diskutiert wird. Die Lebenswirklichkeiten der Trennungsfamilien ändern sich - das Residenzmodell wird heute bereits durch vielfältige Variationen des Umgangs ergänzt. Auch der Blick ins Ausland zeigt, dass hier Verschiebungen stattfinden und sich vereinzelt die Rechtslage ändert. Regelungen aus anderen Ländern können jedoch nicht einfach übernommen werden, da sich die dortigen rechtlichen und politischen Voraussetzungen zum Teil deutlich von unseren unterscheiden.

Als ersten Schritt gilt es zunächst, die wichtigsten offenen Fragen zum Thema Wechselmodell zu klären. Dabei wird ein Problem schon offenbar: es gibt einen Mangel an belastbaren Daten und Studien, die speziell auf Deutschland bezogen sind. Das ist auch dem komplexen Themenfeld geschuldet - ein Wechselmodell ist definitorisch noch nicht eindeutig fest gelegt, was viele Fragen aufwirft. Um nur einige zu nennen: Gilt es schon ab einer Betreuungsaufteilung von 30:70 Prozent? Ist damit auch der erweiterte Umgang gemeint, der bei Trennungen bereits oft gerichtlich angeordnet wird? Wie viele Kinder sind, je nach Definition, bereits von einem Wechselmodell betroffen und welche Auswirkungen hat dies?

Abgesehen von grundlegenden Zahlen und Fakten interessiert uns in erster Linie, inwiefern das Kindeswohl von Regelungen in Trennungsfamilien betroffen ist. Weiterhin müssen Überlegungen angestellt werden, wie sich Unterhaltsregelungen ändern müssen und inwiefern Sorge-, Umgangs-, Steuer- und Sozialrechte angepasst werden müssten, wenn das Wechselmodell sich rechtlich etablieren sollte.

Wir freuen uns deshalb, dass die Forschung zum Wechselmodell immer breiter wird und inzwischen erste Ergebnisse bekannt sind. Eines wird bei diesen Forschungen, aber auch bei Berichten, die uns von betroffenen Eltern erreichen, deutlich: Jede Familie ist anders, jede Trennung ist individuell, und ein besonderes Augenmerk muss auf dem Schutz der minderjährigen Kinder liegen. Es handelt sich um ein hochsensibles, sehr emotional besetztes Thema.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir noch keine abgeschlossene Position zum Thema Wechselmodell haben. Zunächst werden wir uns weiter und möglichst breit informieren, denn politisch vorschnelle Entscheidungen auf diesem sensiblen Gebiet will zu Recht niemand erleben.

Mit freundlichen Grüßen

Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros von Dr. Frank-Walter Steinmeier