Frage an Frank-Walter Steinmeier von Silke J. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
die Waffenexporte in Kriegsregionen haben sich in diesem Jahr noch einmal immens erhöht: mit insgesamt 587 Millionen Euro liegt die Summe für die arabischen Staaten und Nordafrika im ersten Halbjahr 2015 mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahreszeitraum! Dabei ist es nicht relevant, ob es sich hierbei um Panzer, Gewehre oder ´nur´ um unbewaffnete Lastkraftwagen und Funkgeräte handelt. Entscheidend ist der Einsatz! Für mich ist diese Tatsache nicht nur eine ´Schande´, sondern eine Beteiligung an Krieg und Terrorismus!
Halten Sie diese Entwicklung für richtig? Wie kann ich als Bürger Einfluss auf Waffenexporte nehmen, zumal ich auch die Folgen tragen muss? Sollte die Bevölkerung an solchen Entscheidungen nicht unmittelbar beteiligt werden?
MfG, Silke Janssen
Sehr geehrte Frau Janssen,
vielen Dank für Ihre Anfrage 15. Dezember 2015, auf welche wir gern antworten möchten.
Laut Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2015 wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. € erteilt. Davon gingen mit 1,8 Mrd. € über die Hälfte (51,5 %) an EU, NATO und NATO-gleichgestellte Länder. Die Höhe der Genehmigungszahlen allein erlaubt keinen Rückschluss auf die Ausrichtung der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Schon einzelne Großaufträge bewirken regelmäßig erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte. Die tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen machen 0,16% aller deutschen Exporte aus. An dieser Zahl kann abgelesen werden, dass das Prinzip der zurückhaltenden Rüstungsexportpolitik kein leerer Spruch ist. Im Bereich der Kriegskleinwaffen hat die Bundesregierung ihre restriktive Linie mit den im März 2015 beschlossenen Kleinwaffengrundsätzen weiter verschärft. Lizenzfertigungen werden nicht mehr gestattet.
Auch über jeden Einzelfall des Rüstungsexports in die genannten Regionen (arabische Staaten und Nordafrika) entscheidet die Bundesregierung nach sehr gründlicher und sorgfältiger Prüfung. Die Entscheidung erfolgt im Lichte der jeweiligen Situation unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen auf Basis der Politischen Grundsätze der Bundesregierung, des Gemeinsamen Standpunkts der EU aus dem Jahr 2008 sowie des Vertrags über den Waffenhandel. Dabei werden auch aktuelle Entwicklungen in den Empfängerländern und in der Region in die Entscheidungsfindung einbezogen. Der Beachtung der Menschenrechte im Empfangsland sowie dem Erhalt von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der jeweiligen Region kommen besondere Bedeutung zu. Lieferungen, die eine konfliktverschärfende Wirkung haben würden, werden nicht genehmigt. Und schließlich: Durch die Einführung von sog. Post-shipment-Kontrollen vor Ort trägt die Bundesregierung dazu bei, dass exportierte Rüstungsgüter nicht in falsche Hände geraten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier