Frage an Frank-Walter Steinmeier von Aras A. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
am gestrigen Tage hat das US-amerikanische Parlament beschlossen, dass Ausländer, die den Staaten Irak, Iran, Syrien und Sudan angehören oder diese in den letzten 5 Jahren besucht haben, nicht mehr das Visa Waiver Programm nutzen können.
http://edition.cnn.com/2015/12/08/politics/visa-waiver-program-house/index.html
Ein US-Visa kostet unverschämte 160 US-Dollar.
Ich bin direkt davon betroffen, da ich aus beruflichen und privaten Gründen die Möglichkeit besitzen muss in die USA reisen zu können. Als deutscher Staatsangehöriger finde ich es eine Zumutung, dass wir bei den US-Amerikanern auf Visa verzichten, zumal die USA selber Waffennarren sind und wenn man deren Kriminalstatistik und Gefängnisstatistik analysiert ein Staat voller Hochkrimineller und potentieller Terroristen ist.
Zusätzlich belohnen wir die US-Amerikaner mit dem § 41 AufenthV, obwohl diese das dazugehörige einseitig Sichtvermerksabkommen 1995 aufgekündigt haben.
Finden Sie diese Privilegierung weiterhin als angemessen?
Sollten wir nicht lieber dazu übergehen den US-Amerikanern und diese aus § 41 AufenthV zu streichen?
Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrter Aras Abbasi,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Dezember. Gern möchten wir Ihnen darauf antworten.
Die Bundesregierung verfolgt die anhaltende Debatte in den USA zum Visa Waiver Programm mit großer Aufmerksamkeit. Am 18. Dezember wurden im Repräsentantenhaus und Senat die Änderungen des Visa –Waiver Programms entsprechend dem Candice-Miller-Entwurf im Rahmen der Verabschiedung der Omnibus Spending Bill beschlossen. Damit werden die Änderungen Gesetz, wobei der Zeitpunkt noch nicht bekannt ist.
Grundsätzlich hat die Bundesregierung Verständnis für die in diesem Zusammenhang diskutierten Sicherheitsbedenken und das den US Kongress leitende Motiv, auf die Gefahren zu reagieren, die aus dem Missbrauch der Reisefreiheit durch des Terrorismus verdächtige Personen entstehen. Dies sollte jedoch umgekehrt zu keinem Pauschalverdacht führen und insbesondere keine übermäßigen Einschränkungen für den privaten und geschäftlichen Reiseverkehr bedeuten.
· Die Bundesregierung ist von den Vorteilen einer möglichst großzügigen Regelung für visumfreie Reisen überzeugt. In diesem Sinne setzte sich die Bundesregierung zusammen mit anderen EU-Staaten gegenüber ihren amerikanischen Partnern für Veränderungen nur mit Augenmaß ein (s. hierzu auch Namensartikel der EU-Botschafter in den USA - http://thehill.com/blogs/congress-blog/foreign-policy/262999-what-the-visa-waiver-program-means-to-europe).
Die Entscheidung, die USA in die Liste der Staaten gemäß § 41 AufenthV aufzulisten, deren Staatsangehörige zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum benötigen, beruht auf außenpolitischen und völkerrechtlichen Erwägungen. Die Gegenseitigkeit ist hierbei einer der Gesichtspunkte, der berücksichtigt wird.
Das US-Visa-Waiver-Programm gilt nur für Aufenthalte in den USA bis zu 90 Tagen. Die entsprechenden, im Rahmen von Gegenseitigkeitserwägungen zu betrachtenden Regelungen finden sich daher nicht in § 41 AufentV, sondern im Schengen-Recht. Staatsangehörige der USA sind nach Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II der EG-Visa-Verordnung bei der Einreise in die EU von der Visapflicht befreit. Die zuständigen Gremien der EU prüfen gemäß Art. 1 Abs. 4 der EG-Visa-Verordnung, ob die Gegenseitigkeit gewährleistet ist. Die Bundesregierung beobachtet auch unter diesem Aspekt die Pläne der USA zur Änderung des VWP sorgfältig und wird ihnen auf Ebene der bilateralen Beziehungen zu den USA und im Rahmen der EU-Gremien Rechnung tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier