Frage an Frank-Walter Steinmeier von Manuela S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
ich möchte gerne wissen, ob anerkannte Asylsuchende, wenn es in ihren Ländern wieder sicher ist, wieder dorthin zurück müssen.
Ich danke ihnen,
Manuela Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
das Asylrecht dient prinzipiell dazu, temporären Schutz vor Verfolgung für Menschen in Deutschland zu schaffen. Anerkannte Asylbewerber erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung, die an die fortwährende Existenz von Verfolgungsgründen gebunden ist. Sollten innerhalb dieser drei Jahre die Verfolgungsgründe wegfallen, dann sind die Innenbehörden angehalten, die Aufenthaltsgenehmigung zu widerrufen oder zurückzunehmen, da die Gründe, die für eine Anerkennung als Asylbewerber ursächlich waren, dann nicht mehr vorliegen. Diese Personen sind dann ausreisepflichtig.
Nach dem Ablauf dieser drei Jahren können anerkannte Asylbewerber eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Diese setzt eine Prüfung seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) voraus, dass weiterhin Verfolgungsgründe vorliegen. Sollte das BAMF zu einem positiven Ergebnis kommen, können anerkannte Asylbewerber wie gesagt eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Dabei handelt es sich um einen eigenständigen Aufenthaltstitel, der unabhängig von der Existenz jeglicher Verfolgungsgründe und unbefristet ist. Asylbewerber, die nach dem Ablauf der drei Jahre eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben, werden im Falle des dann möglicherweise erfolgenden Wegfalls der Verfolgungsgründe, nicht ausreisepflichtig, sondern können in Deutschland bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier