Frage an Frank-Walter Steinmeier von Ingo S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Steinmeier
laut Statistik: Im Jahr 2014 wurden in Deutschland etwa 175 000 Asylanträge gestellt. Von den Asylbewerbern waren 72 Prozent Muslime, 66 Prozent Männer und von diesen 68 Prozent unter dreissig Jahre alt. Die Zuwanderer sind also in der Mehrheit junge Männer muslimischen Glaubens. Dieses Geschlechter-Missverhältnis wird nicht so bleiben, denn diese Männer sind im heiratsfähigen Alter, und ihre Frauen oder Bräute könnten darauf hoffen, bald nachzukommen. In diesem Jahr rechnet man mit mindestens 800 000 Asylanträgen.
( Diese Daten entstammen aus der NZZ vom Samstag 03.10)
Ein Grossteil dieser jungen Männer sind Wirtschaftsflüchtlinge und nicht bedroht. Werden diese wieder zurückgeschickt ? Warum hat Deutschland seine Botschaft in Syrien geschlossen. Wir haben keine Möglichkeit der Kontrolle mehr. Mittlerweile kostet ein Syrischer Pass nicht mehr viel.
freundliche Grüsse
Ingo Schlütz
Sehr geehrter Herr Schlütz,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Oktober, mit der Sie nach der Behandlung der 2014 nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge fragen. Dazu erhalten Sie folgende Informationen:
Die Dimension der syrischen Flüchtlingskrise übersteigt alles bisher Dagewesene. Mehr als 10 Millionen Menschen sind innerhalb und außerhalb der Region auf der Flucht. In vielen Teilen Syriens wird kontinuierlich mit schweren Waffen gekämpft, so dass die Sicherheit des Personals der Deutschen Botschaft in Damaskus nicht garantiert werden kann. Daher wurde zum Schutz der Mitarbeiter die Botschaft geschlossen.
Jeder Flüchtling, der aus begründeter Furcht vor Verfolgung in Deutschland Schutz sucht, wird im Rahmen des Asylverfahrens als Flüchtling anerkannt. Rein wirtschaftliche Gründe stellen im Rahmen des Asylverfahrens keinen ausreichenden Fluchtgrund dar, so dass Personen, die aus diesen Gründen Aufnahme in Deutschland erbitten, nicht als anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte anerkannt werden können. Personen, die nach dem deutschen Aufenthaltsrecht kein Bleiberecht haben, sind zur Ausreise verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier