Frage an Frank-Walter Steinmeier von Peter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich würde Ihre Meinung zu folgendem Thema interessieren:
Bis zum Jahr 2011 waren Zwangsdienste oder auch Pflichtdienst genannt, für junge Männer traurige Realität. Sie mussten zwangsweise gegen ihren Willen zur Musterung und zwangsweise gegen Ihren Willen zum Wehr- oder Zivildienst. Nun meine Fragen:
1.Was gibt dem Staat und/oder dieser Gesellschaft das Recht, die Musterung und den Wehr- bzw. Zivildienst zu fordern? Und ich meine damit nicht die juristische Sichtweise, also welches Gesetz etc.., sondern ich meine die moralische und ethische Sichtweise, nämlich das eigentlich jeder Mensch nur aufgrund der Tatsache dass er ein Mensch ist das Recht hat selbst zu entscheiden, was er tun möchte und was nicht!
2. Hat nicht jeder Mensch allein aufgrund des Menschseins schon das Recht selbst über sich zu bestimmen, was er tun möchte und was nicht?
3. Finden Sie es richtig, dass junge Männer die sich geweigert haben, durch polizeiliche Gewalt zum Kreiswehrersatzamt gegen Ihren Willen „entführt“ wurden, also das Sie gegen Ihren Willen dort hingebracht wurden? Was denken Sie darüber?
5. Finden Sie es richtig, dass junge Männer die sich geweigert haben Wehr oder Zivildienst zu leisten zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden? Wie im Falle eines Studenten im Jahre 1968 (leider fällt mir der Name nicht mehr ein) Was denken Sie darüber?
6. Was denken Sie darüber, dass die, die eine Musterung verweigert haben, eine hohe Geldstrafe zu bezahlen hatten? ( Laut Gesetz kann jeder der der Musterung unentschuldigt fernbleibt zu einer Geldstrafe aufgrund der begangenen Ordnungswidrigkeit verurteilt werden!
7. Sollte die Weigerung an der Musterung teilzunehmen mit Geldstrafen bestraft werden?
(Hier meine ich für den Fall, dass es die Musterung noch geben würde, also wie es noch vor ein paar Jahren der Fall war. Es geht mir nicht um den konkreten Fall, da es die Musterung ja nicht mehr gibt, sondern wie Sie theoretisch darüber denken!)
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Steinmeier, auf welche ich Ihnen gern antworten möchte.
Natürlich hat jeder Mensch das Recht selbst zu entscheiden, was er gern tun möchte und was nicht, aber selbstverständlich im Rahmen der geltenden Gesetze. Dazu gehört eben auch Art. 12a im Grundgesetz, das Recht junge Männer bis 2011 zur militärischen und zivilen Dienstpflicht heranzuziehen.
Wie Sie wissen, ist die militärische und zivile Dienstpflicht seit 2011 ausgesetzt. Stattdessen gibt es heute freiwillige Alternativen.
Mit freundlichem Gruß
Team Steinmeier