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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Dr. Steinmeier,

mein Thema ist der Kulturgutschutzgesetzentwurf von Frau Monika Grütters.

Es geht hier nicht nur um die ganz große Kunst, sondern auch um die Sorgen vom Bierkrug- bis zum Münzensammler und des Handels. Daher verlinke ich zu dem Petitionstext von Frau Dr. Ursula Kampmann.

http://www.muenzenwoche.de/de/page/4?&id=3549

Wie ist Ihre Einschätzung? Sind die Sorgen der Sammler und des Handels berechtigt?

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schmidt 12679 Berlin Marzahn
Sammler und Kleinsthänder (ebay-Name stampsdealer)

Portrait von Frank-Walter Steinmeier
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

für Ihre Frage zum Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) vom 28.07.2015 danke ich Ihnen.

Ich unterstütze nachdrücklich die Novellierung des Kulturgutschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Als Außenminister ist mir insbesondere mit Blick auf die bisher unzureichende Umsetzung des UNESCO- „Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut“ von 1970 daran gelegen, die zu hohen Hürden für Nachweis und Rückgabe unzulässig nach Deutschland verbrachter Kulturgüter abzubauen und Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kulturgut zu verstärken. Da sich Terrorgruppen unter anderem durch solchen illegalen Kulturguthandel finanzieren, leisten wir hierdurch auch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Näheres können Sie dem „Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland“ von 2013 entnehmen.

Es besteht nicht die Absicht, den freien, legalen Handel einzuschränken, geschweige denn die bloße Sammeltätigkeit. Aus unserer Verpflichtung gegenüber den Herkunftsstaaten von Kulturgut befürworte ich jedoch Sorgfaltspflichten für dessen Inverkehrbringen. Jeder gewissenhafte Händler von Münzen, Briefmarken, Antiquitäten etc. wird Wert darauf legen, die Herkunft seiner Waren zu kennen. Wo Herkunftsnachweise nicht bekannt sind, scheint es mir selbstverständlich und nicht zuletzt bereits in Selbstverpflichtungserklärungen des Handels angelegt, die Suche danach im zumutbaren Rahmen vorzunehmen, und das Prüfverfahren bei erfolgloser Suche auch zu dokumentieren. Sammler und Käufer müssen dann umso weniger befürchten, mit einem eventuell belasteten Kulturgut konfrontiert zu werden.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Kulturgutschutzgesetz ist noch nicht abgeschlossen und liegt in Verantwortung der Beauftragten für Kultur und Medien. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich deshalb auf die einzelnen Fragen der „Online Petition“, die Sie in Ihrer Anfrage zitieren, an dieser Stelle nicht näher eingehe. Ich kann Ihnen aber versichern, dass diese Anliegen eingehend im Beratungsprozess erörtert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier

Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros