Frage an Frank-Walter Steinmeier von Petra W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
welche Gründe gibt es dafür, dass in Deutschland nach 70 Jahren des Kriegsendes die russsichen Alliierten Anfang der 1990-iger Jahre abziehen mussten, jedoch heute noch über 50.000 Allierte (Franzosen, Engländer, Amerikaner) sich bei uns im Land befinden? https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4ndische_Milit%C3%A4rbasen_in_Deutschland#Anzahl_der_Soldaten_ausl.C3.A4ndischer_Streitkr.C3.A4fte.5B2.5D
Wie hoch sind die jährlichen Kosten für deren Unterhaltung und ist es nicht endlich an der Zeit, sämtliche ausländischen Streitkräfte nach Hause zu schicken?
Was meinen Sie, würden unsere Freunde, die Amerikaner, unternehmen, wenn man auf Kuba die gleiche Anzahl von Streitkräften aus z. Bsp. Russland, China mit ihren Atomsprengköpfen stationieren würde?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Petra Witt
Sehr geehrte Frau Witt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Juli 2015. Gern möchte ich Ihnen darauf antworten.
Rechtsgrundlage für die Stationierung der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland ist der Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (BGBl. 1955 II S. 253, Aufenthaltsvertrag) zwischen Deutschland und acht Vertragsstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika). Der Aufenthaltsvertrag wurde auf unbefristete Zeit abgeschlossen und gilt nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags (Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990, BGBl. 1990 II S. 1317) weiter (dazu Notenwechsel vom 25. September 1990, BGBl. 1990 II S. 1390, und vom 16. November 1990, BGBl. 1990 II S. 1696).
Der Abzug der auf dem Gebiet der damaligen DDR stationierten sowjetischen Truppen wurde im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990, BGBl. 1990 II S. 1317) beschlossen und durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 12. Oktober 1990 (BGBl. 1991 II S. 256) geregelt.
Der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik ermöglicht es Deutschland, im Zusammenwirken mit den USA und seinen weiteren NATO-Verbündeten die Sicherheit und Stabilität in Europa zu gewährleisten. Die rechtliche Möglichkeit zu einem Aufenthalt in Deutschland erleichtert gemeinsame Übungen, das generelle Zusammenwirken und den Transit von Truppen, da Deutschland geografisch zentral im europäischen Bündnisgebiet liegt. Zudem sind die hier stationierten ausländischen Streitkräfte in manchen Regionen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, von dem der Bestand einer großen Anzahl an Arbeitsplätzen abhängt. Deutschland hat deshalb großes Interesse am Verbleib dieser Truppen.
Der Bund trägt bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der ausländischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Diese können im Bundeshaushaltsplan eingesehen werden. Hinsichtlich einer Aufschlüsselung der Kosten wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in Bundestags-Drucksache 18/1400 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank-Walter Steinmeier