Frage an Frank-Walter Steinmeier von Ali A. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Der Al-Jazeera Journalist Ahmad Mansour wurde am Flughafen-Tegel in Berlin vorläufig festgenommen. Eine vermutlich von der ägyptischen Regierung veranlasste Fahndungsnotiz beim Interpol führte zu der Festnahme. Als sein Rechtsbeistand stand ich ihm heute zur Seite. Es ist frühestens am Montag mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen. Bis dahin wird Herr Mansour leider im Haft bleiben müssen.
Auf welcher Basis wurde der Journalist verhaftet? Herrschen für ausländische Journalisten nicht dieselben Standards der Pressefreiheit?
Warum wird ein in internationalen Gerichtshöfen als Verbrecher verklagter Politiker wie Sisi nicht festgenommen, stattdessen ein Journalist der dessen Verbrechen aufzeigt?
Schließlich war Sisi vorherige Woche nicht befähigt, seinen Besuch in Südafrika durchzuführen und musste stattdessen in Ägypten verweilen, weil er dort international verklagt ist.
Bundespolizei und BKA intensivieren Kooperation mit ägyptischen Sicherheitsbehörden, dies war mehreren Zeitungen zu entnehmen?
Ist der Haftbefehl auf diese Kooperation zurückzuführen?
Wir möchte alle anhalten die Menschnerechtsverletzungen und die Zensur des ägyptischen Regimes auf deutschem Boden zu verbieten?
MfG
DÄUD e.V.
Sehr geehrter Herr Alawady,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Juni 2015 an Herrn Steinmeier. Gern möchte ich Ihnen darauf antworten.
Herr Ahmed Mansour wurde am Montag, den 22. Juni 2015, dem Tag nach Ihrer Anfrage, freigelassen. Grund dafür war, dass die Bundesregierung unmittelbar nach Prüfung der von ägyptischer Seite übermittelten vollständigen Auslieferungsunterlagen entschied, dass eine Auslieferung von Herrn Mansour ausgeschlossen war. Daraufhin hat die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Freilassung von Herrn Mansour veranlasst. Kurz danach hat Herr Mansour die Bundesrepublik Deutschland verlassen.
Die Bundesrepublik nimmt, genauso wie Ägypten, am internationalen Fahndungsverkehr unter Beteiligung von Interpol teil. Auf diesem Wege war ein ägyptisches Fahndungsersuchen nach Herrn Mansour übermittelt worden, welches in Deutschland nach summarischer Prüfung des Sachverhalts umgesetzt wurde. Dieses Ersuchen ließ in diesem summarischen Verfahren keine Schlüsse auf eine politische Verfolgung oder die journalistische Tätigkeit von Herrn Mansour zu. Auf dieser Grundlage wurde Herr Mansour am 20. Juni 2015 in Deutschland inhaftiert. Erst danach wurden vollständige Auslieferungsunterlagen übermittelt, deren umfassende Prüfung zur umgehenden Freilassung von Herrn Mansour führte. Die mit Fahndungsersuchen befassten deutschen Behörden haben inzwischen ihr summarisches Verfahren so verändert, dass in solchen Fällen auch die vorübergehende Inhaftierung vermieden werden kann.
Die Bundesrepublik Deutschland achtet die Pressefreiheit und setzt sich weltweit für ihren Schutz ein. Das Auswärtige Amt beobachtet mit Sorge, dass in einer Vielzahl von Verfahren in Ägypten kritische Journalisten und Blogger wegen angeblicher Terrorverbrechen oder Stiftung öffentlicher Unruhe angeklagt werden. Von deutscher Seite werden in Gesprächen mit der ägyptischen Regierung regelmäßig Defizite bei der Meinungs- und Pressefreiheit thematisiert. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass freie Meinungsäußerung essenziell für die Demokratisierung und Stabilisierung Ägyptens ist.
Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier