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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Jürgen Z. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Jürgen Z. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

wissen Sie heute noch, was am 18. April 2007, also vor über acht Jahren, im Zivre-Verlag in Malatya geschah?
Wissen Sie noch, was Sie damals als Außenminister zu dieser Tat, der auch der Deutsche Tilmann Geske zum Opfer fiel, gesagt bzw. versprochen haben?
Wie stehen Sie persönlich dazu, dass die fünf geständigen Täter am 7. März 2014 vorläufig aus der Untersuchungshaft in einen Hausarrest mit Überwachung durch elektronische Fußfesseln entlassen wurden?
Da die deutschen Medien nichts zu diesen Vorgängen berichten und auch ihr Ministerium auf Anfragen schweigt, hier meine Fragen an Sie persönlich:
Haben seit dem 7. März 2014 weitere Verhandlungen stattgefunden?
Sind die Täter immer noch in Hausarrest oder können sie sich inzwischen frei bewegen?
Haben Sie in Ihrer Funktion als Außenminister seit dieser Zeit das Thema dieses Prozesses gegenüber den Vertretern der türkischen Regierung so intensiv angesprochen, wie die türkische Seite dies im Falle des NSU-Prozesses wiederholt getan hat?

Ich sehe Ihrer Antwort gespannt entgegen.

Portrait von Frank-Walter Steinmeier
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zapf,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. April an Bundesminister Dr. Steinmeier.

Die Aufklärung des Mordes an einem deutschen und zwei türkischen Christen in Malatya am 18. April 2007 durch die türkische Justiz verfolgt das Auswärtige Amt seit Beginn und weiterhin mit größter Aufmerksamkeit. Mitarbeiter der Botschaft Ankara beobachten fortlaufend das Strafverfahren in Malatya, das mit regelmäßigen Verhandlungstagen fortgesetzt wird.
Die Entlassung von Verdächtigten aus der Untersuchungshaft in Hausarrest mit elektronischer Fußfessel entspricht geltendem türkischen Recht, die Auflagen hat ein türkisches Gericht verhängt. Eine Lockerung des Hausarrests hat das Gericht nicht zugelassen.

Das Auswärtige Amt setzt sich weiterhin für einen baldigen Abschluss des Verfahrens ein. Das Verfahren wird durch ein unabhängiges türkisches Gericht geführt, dessen Entscheidungen zu akzeptieren sind. Die deutsche Botschaft steht mit der Witwe des deutschen Opfers in regelmäßigem Kontakt und setzt sich bei Bedarf auch für ihre Sicherheit ein.

Mit freundlichen Grüßen

Team Steinmeier