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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

in der Debatte um die Frage der Reparationszahlungen hat der bekannte Staatsrechtsprofessor Dr.iur. Schachtschneider unlängst daran erinnert, daß solche Fragen ja gewöhnlich durch Friedensverträge geregelt würden (Link 1).

Doch sei mit Griechenland und anderen Siegermächten des 2. Weltkrieges noch kein Friedensvertrag geschlossen worden, statt eines Friedensvertrages hätten wir noch immer die Feinstaatenklausel der UN-Charta (ebenda, Min 0:07), zu der es aber andernorts heißt, diese sei "nach Meinung der herrschenden Lehre obsolet" (2).

Hierzu möchte ich von Ihnen wissen:

Haben Sie auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren (vor dem Hintergrund Ihrer juristischen Ausbildung, Ihrer hintergründigen Kenntnisse z.B. auch bzgl. des Agierens von Geheimdiensten fremder Mächte in Deutschland und Ihrer herausgehobenen Verantwortung in diversen staatlichen und Partei-Funktionen) irgendwelche Aktivitäten zur Klärung bzw. Entfernung der obsolet gewordenen Feindstaatenklausel aus der UN-Charta entfaltet?

Falls Sie auf solche nachlesbaren Aktivitäten nicht verweisen können sollten, bitte ich um die Nennung des Hinderungsgrundes.

Ich bitte um wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen.

Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W. Meißner
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr &
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) Min 0:02 https://www.youtube.com/watch?v=xx0Lfs3dlxU&feature=iv&annotation_id=51d4fc7d-0-2709-8282-14dae9d24d5a&src_vid=PBNPdxdcLyg
2) http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. April 2015 an Herrn Steinmeier, gern möchte ich Ihnen darauf antworten.

Spätestens mit der Aufnahme der Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1973 in die Vereinten Nationen und dem Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags im Jahre 1991 sind die Feindstaatenklauseln obsolet geworden. Seitdem wird Deutschland als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied in den Vereinten Nationen von den anderen Staaten der Weltgemeinschaft wahrgenommen.

So wurde Deutschland inzwischen bereits fünf Mal als nicht-ständiges Mitglied in den VN-Sicherheitsrat gewählt.

Die beabsichtigte Streichung ist lediglich ein formaler Akt zur Beseitigung eines nicht mehr relevanten Teils der VN-Charta. Allerdings sind die Hürden für eine Änderung der Charta relativ hoch. Die genauen Regularien sind in Kapitel XVIII, Artikel 108 der Charta festgelegt. So müssen Änderungen der Charta mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung angenommen und von zwei Dritteln der Mitglieder der Vereinten Nationen einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert werden. Dies ist der Haupthinderungsgrund für ein solches Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Team Steinmeier