Frage an Frank-Walter Steinmeier von Johann Lambert B. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Dr. Frank-Walter Steinmeier,
können Sir mir einen Rechtsweg oder ein Gesetz benennen, welches Opfern in Deutschland ermöglicht, unter Erfüllung der Normen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen z.B. in der Beweislast und der Verjährungsfrist, das ihnen dort versprochene Recht auf Wiedergenesung der Würde aus Art. 39 der Kinderrechtskonvention so einzuklagen, dass ihnen staatliche Wiedergutmachung so zugesprochen werden kann, wie es im im Fall Luise O`Keffee aus Irland geschah?
Denn dieser gültige Präzedenzfall des Menschenrechtsgerichtshofes ist für alle Staaten verpflichtend bzw. bindend.
Ja oder nein? Wenn ja, wie heißt das Gesetz?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mir freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Beckers,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Steinmeier, auf welche ich Ihnen gern antworten möchte.
Ich habe bezüglich Ihrer Fragestellung beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgefragt und möchte Ihnen nun die nachfolgende Antwort zukommen lassen.
Nach dem seit 1976 geltenden Opferentschädigungsgesetz (OEG) können sowohl erwachsene als auch kindliche Opfer von Gewalttaten Ansprüche auf staatliche Entschädigung geltend machen. Zu den nach dem OEG möglichen Leistungen zählen monatliche Renten, Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung (einschließlich Therapien) sowie Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts.
Für Kinder sind dabei ausdrücklich besondere heilpädagogische, heilgymnastische und bewegungstherapeutische Leistungen vorgesehen. Anträge auf Leistungen können bei den jeweiligen Versorgungsverwaltungen der Länder gestellt werden. Zugunsten der Antragsteller sieht das OEG dabei auch wichtige Beweiserleichterungen vor.
Mit freundlichem Gruß
Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros