Portrait von Frank-Walter Steinmeier
Frank-Walter Steinmeier
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Frank-Walter Steinmeier zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Constantin M. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Constantin M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

Okkupation und Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation stellen einen gravierenden Verstoß gegen zahlreiche völkerrechtliche Normen (Gewaltverbot, territoriale Souveränität etc.) dar.

Es mag dahinstehen, inwieweit der EGMR unter dem Blickwinkel menschenrechtlicher Fragestellungen im Rahmen einer Staatenbeschwerde der Ukraine die Frage der Annexion bewerten darf (Vgl. Ilașcu und Banković).

Wer es mit der Stärke des Rechts ernst meint, der kommt nicht umhin, auf eine Klärung anhand völkerrechtlicher Maßstäbe zu drängen. Dass eine solche Klärung auch im Falle von Streitigkeiten über territoriale Ansprüche Erfolg zeitigen kann, beweist etwa das Urteil des Int. Seegerichtshofs über den Verlauf der Seegrenze zwischen Bangladesch und Myanmar.

Einzig zur autoritativen Entscheidung der Streitigkeit über die völkerrechtliche Nichtigkeit der Annexion der Krim berufen ist der Internationale Gerichtshof. Das Problem hierbei besteht jedoch darin, dass der IGH derzeit keine Gerichtsbarkeit haben dürfte, da Russland eine generelle Unterwerfungserklärung nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut nicht abgegeben hat und weder eine Zuständigkeitsklausel in einem völkerrechtlichen Vertrag (evtl. das Truppenstatut der Streitkräfte in Sevastopol) noch die russische Zustimmung zu einer ad-hoc Vereinbarung nach Art. 36 Abs. 1 IGH-Statut ersichtlich sind.

Die russische Seite hat stets auf völkerrechtliche Argumente verwiesen, die ihr Vorgehen in Bezug auf die Krim rechtfertigen sollen. Wenn Russland jedoch der Auffassung ist, Völkerrecht nicht gebrochen zu haben, dann sollte es sich auch dem IGH stellen.

Daher frage ich Sie:

1. Werden Sie in Gesprächen mit russischen Gesprächspartnern darauf drängen, dass sich Russland in der Krim-Frage der Gerichtsbarkeit des IGH unterwirft?

2. Werden Sie öffentlich dafür eintreten, dass eine Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit des IGH für die Aufhebung der bestehenden Sanktionen notwendige Bedingung ist?

Portrait von Frank-Walter Steinmeier
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Merlan,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. März 2015 an Herrn Steinmeier, auch welche ich Ihnen gern antworten möchte.

Der Internationale Gerichtshof ist ein sehr geeignetes Forum zur friedlichen Beilegung zwischenstaatlicher Streitigkeiten. Es wird aber kaum eine Chance auf eine einvernehmlich Unterbreitung des Falles gesehen. Es steht weiterhin das allseitige Bemühen um eine politische Lösung der Krise im Vordergrund, auch wenn diese kurzfristig derzeit nicht erreichbar erscheint.

Bei den Wirtschaftssanktionen steht die Frage der Umsetzung von Minsk ebenfalls im Vordergrund.

Mit freundlichen Grüßen

Team Steinmeier