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Frage von Robby B. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Robby B. bezüglich Jugend

Frau Aniko Rumpler,
Ihre Antwort im Auftrag Dr. Steinmeiers vom 11.03.2015 auf meine Frage vom 08.03.2015 ist unbefriedigend. Das Individualbeschwerderecht steht nur Opfern zu, die nach Ratifizierung Opfer wurden. Das schließt die 400 000 möglichen Opfer aus. Die Differenzierung von Opfern gleicher Verbrechensform in Generationen zu unterteilen, zu Anspruch auf Menschenrecht und nicht Anspruch auf Menschenrecht ist nicht haltbar, weil Menschenrechte, auch ihre Zusatzprotokolle für alle Menschen gelten müssen. Art. 20 des 3. Zusatzprotokolls harmonisiert nicht mit Art. 39 der Kinderrechtskonvention, da Art. 39 in der Vergangenheitsform formuliert ist. Folglich kollidiert das Zusatzprotokoll mit der KRK. Egal wie viel Gelder in den Hilfsfonds flossen, er bleibt willkürlich und ist beendet. Jetzt frage ich Sie, welches Gesetz von Ihren in Ihrer Antwort genannten umfassenden Opferentschädigungssystem steht einem Opfer zur Verfügung, der in einem Kinderheim unter staatlicher Aufsichtspflichtverletzung Menschenrechtsverbrechen wie die Bildungsvorenthaltung erlitt, aber keine gesundheitlichen Schäden davon trug und nicht politisch motiviert oder gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßende Einweisung erlitt? Bildungsvorenthaltung ist Menschenrechtsverbrechen. Also welches Gesetz ermöglicht diesem Opfer die Rechte auf Wiedergenesung der Würde aus Art. 39 der Kinderrechtskonvention einzuklagen? In diesem Zusammenhang erinnere ich an das Urteil (35810/09) des Menschenrechtsgerichtshofes im Fall des irischen Opfers Luise O`Keeffe, dass die Staaten verpflichtet sind, den Opfern Wege zu eröffnen, vom Staat Wiedergutmachung verlangen zu können.
Dieses Gesetz, was Sie mir also nennen wollen, ermöglicht staatliche Wiedergutmachung? Ich glaube Sie sind nicht in der Lage, mir ein Rechtsweg/Gesetz zu benennen, der diesem Opfer es in Deutschland ermöglicht, staatliche Wiedergutmachung unter Berücksichtigung der Normerfüllung des Art. 39 der UN-Kinderrechtskonvention zu benennen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Basler,

vielen Dank für die erneute Anfrage an Herrn Steinmeier, auf die ich Ihnen gern antworten möchte.

In unserem Opferentschädigungs-Rechtssystem muss das erlittene Unrecht im Einzelfall nachgewiesen werden. Zudem ist die Schadenswiedergutmachung in der Regel an Voraussetzungen gebunden. Deshalb wird es wahrscheinlich immer Einzelfälle geben, die von staatlicher Wiedergutmachung ausgeschlossen sind, obwohl sie nach unserem persönlichen Rechtsempfinden entschädigt werden müssten. Deutschland hat im internationalen Vergleich ein gutes Opferschutzsystem. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, den Opferschutz in Deutschland auf hohem Niveau zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Mit freundlichem Gruß

Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros