Frage an Frank-Walter Steinmeier von Robby B. bezüglich Jugend
Von 1,3 Millionen Minderjährigen unter staatlicher Obhut (siehe Quellenverzeichnis) könnten 1/3, also 400 000 Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit geworden sein, die ihr Leid unter staatlicher Aufsichtspflichtverletzung ertragen mussten. Diese Opfer finden kein Gesetz vor, dass den Normen aus Artikel 39 der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Hilfsfonds ist bereits nicht mehr zugänglich und seine Leistungen willkürlich, das Opferentschädigungsgesetz OEG ist abhängig von Krankheitsbildern, das Sreafrehabilitierungsgesetz StrRehaG ist nur für bestimmte Formen von Menschenrechtsverbrechen vorgesehen, dessen Beweiserbringung und die Ansiedlung im Erwachsenstrafrecht mit einer Mindesthaftzeit beschränkt sind. Es gibt also für die Opfer keinerlei Möglichkeit, die versprochenen Rechte aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention einzufordern, da Deutschland es nicht erfüllt "ALLE" Maßnahmen zu treffen, die zur Würdegenesung dienlich sind. Was fehlt ist ein explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz, dass alle Menschenrechtsverbrechen abdeckt, dass für alle Opfer gilt, die in Minderjährigkeit Opfer von Menschenrechtsverbrechen wurden, dass die Normen der Kinderrechtskonvention erfüllt. Da der Bundestag beschloss, diese Opfer vom Individualbeschwerderecht vor dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen mit Stichtagsreglung Art.20 des 3. Zusatzprotokolls zur KRK auszuschließen, besteht rechtliches Vakuum für die Opfer. Wann wird dieses Vakuum beseitigt, um den völkerrechtlichen Vertrag Kinderrechtskonvention einzuhalten?
Quellen:
zu 800.000 Heimkinder West ~ siehe Vorwort Abschlussbericht Runder Tisch Heimerziehung http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Abschlussbericht.pdf
zu 500.000 Heimkinder der DDR ~ Autorin Angelika Schmidt-Biesalski , Bericht „Trauma Umerziehung Heimkinder in der DDR“
Sendung vom 21.01.2015 [Archiv] in ZDF info http://www.zdf.de/zdfinfo/trauma-umerziehung-heimkinder-in-der-ddr-35164344.html
Sehr geehrter Herr Basler,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Steinmeier, auf die ich Ihnen gern antworten möchte.
In Deutschland gibt es ein umfassendes Opferentschädigungssystem, in welchem auch Minderjährige anspruchsberechtigt sind. Da sie dort Ansprüche geltend machen können, ist damit de facto auch ein „Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz“ enthalten.
Der von Ihnen angesprochene Hilfsfonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ war vor wenigen Jahren mit insgesamt 40 Millionen Euro ausgestattet worden. Da sich im Laufe der Zeit gezeigt hat, dass diese Mittel nicht ausreichen, wurde der Fonds auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion durch Beschluss des Bundeskabinetts am 25. Februar 2015 auf nun mehr bis zu 364 Millionen Euro aufgestockt und die Laufzeit verlängert. Mit der zusätzlichen Finanzspritze für den Fonds sorgt der Staat für die Anerkennung des Leids, medizinischen Hilfen und Nachteilsausgleiche in der Rentenversicherung. Das kann das damals erlittene Leid zwar nicht ungeschehen machen, aber es lindert die Folgen. Zudem ist dies wichtiges Signal der Solidarität und Verantwortung.
Auch auf der internationalen Ebene ist die Bundesrepublik aktiv geworden. So hat Deutschland das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im Jahr 2013 ratifiziert. Damit haben Kinder in Deutschland die Möglichkeit, beim Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf eine Beschwerde einzulegen, wenn ihre Rechte von staatlicher Seite verletzt wurden. Voraussetzung dafür ist die Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges. Der Kinderrechtsausschuss kann dann Empfehlungen an den entsprechenden Staat aussprechen.
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichem Gruß
Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros