Frage an Frank-Walter Steinmeier von Susanne T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
In 2011 schrieb mir Ihre Parteikollegin, Frau Hannelore Kraft, zur Erklärung für die Ungleichbehandlung über 25jähriger Behinderter im SGB XII- Zitat:
" Im Rahmen der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zu diesem Gesetz ( Ermittl. von Regelbedarfen und Änderung des zweiten u. zwölften Buches Sozialgesetzbuch) wurde von Seiten der Länder gefordert, diesen Unterschied zu beseitigen und den erwachsenen Menschen mit Behinderungen, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, den gleichen Regelsatz wie im SGB II zu gewähren. Leider konnte diese Position im Vermittlungsausschuss nicht durchgesetzt werden.
Um überhaupt zum gesamten Gesetzpaket zu einer Einigung zu kommen, war ein Kompromiss nötig, bei dem beide Seiten auf bestimmte Forderungen verzichten mussten. Leider war dieses auch bei der geschilderten Problematik der Fall. Vor dem Hintergrund, dass das erste Vermittlungsverfahren bereits gescheitert war und die Länder, vor allem NRW, die dringend notwendigen Verbesserungen für Kinder im Bereich Bildung und Teilhabe endlich umsetzen zu können, gab es zu Kompromissen keine Alternative, weil ansonsten das Gesetz insgesamt gescheitert wäre"- Zitatende
Unter dem Gesichtspunkt, dass unsere Kinder damals das "Bauernopfer" waren, halten Sie es da nicht für gegeben, diese Ungleichbehandlung, die auch Sie in Ihrer Antwort an Frau Maubach vom 05.03.2015 als solche erkannt und benannt haben, umgehend gemäß der Entscheidungen des BSG zu beseitigen?
Wozu noch eine Überprüfung im Rahmen der Reform der Regelbedarermittlung? Etwa um diese Ungleichbehandlung gesetzgeberisch zu zementieren?
Bis in die Parteispitzen der SPD war in 2011 ein lautstarker Protest gegen diese Ungleichbehandlung behinderter Menschen/SGB XII verbunden mit der Forderung diese umgehend zu beseitigen, zu hören, auch hier bei abgeordnetenwatch.
Was ist der Grund für den diesbzgl.Sinneswandel bei der SPD?
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Thönes
Sehr geehrte Frau Thönes,
ich kann gut nachvollziehen, dass Ihnen und vielen weiteren Menschen diese Fragen sehr wichtig sind. Deshalb wird, wie ich bereits in der ausführlichen Antwort an Frau Maubach geschrieben habe, eine Überprüfung durch das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorbereitet. Zum jetzigen Zeitpunkt können natürlich noch keine Aussagen zu den Ergebnissen getroffen werden, deshalb möchte ich auch Sie bitten, die Überprüfung der Reform der Regelbedarfsermittlung abzuwarten.
Herzliche Grüße
Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros