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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Laura T. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Laura T. bezüglich Recht

Sehr geehrte Herr Steinmeier,
in mir macht sich Entrüstung breit, wenn ich den Fall "Edathy" mitverfolge. Der gerichtliche Deal ist für mich als Mutter nicht ansatzweise befriedigend. Ich frage mich wirklich, wie Ihre Meinung zu diesm Thema ist und viel mehr noch, ob dies von ihrer Partei hingenommen wird oder ob Sie jetzt schon etwas planen um den Schutz unserer Kinnder zu gewährleisten ?
Es kann doch nicht angehen, dass aufgrund schwammiger Gesetze so ein "Mensch" wie Herr Edathy, mit so einerm nichtigen Abkommen davon kommt, und dabei ist mir egal, ob die Bilder nicht ganz als pornografisch einzuordnen sind, denn die Kinder sind das Wertvollste und Unschuldigste unserer Gesellschaft und haben somit den größtmöglichsten Schutz verdient. Vorallem hinsichtlich ihrer Unschuld.
Mit freundlichem Gruß
Laura Tegtmeyer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Tegtmeyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Steinmeier, auf die ich Ihnen gern antworten möchte

Am vergangenen Wochenende hat der SPD-Chef Sigmar Gabriel dazu in der Rhein-Zeitung wie folgt Stellung genommen. Er möchte den Parteiausschluss des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy vorantreiben. «Ich bin überzeugt, dass Sebastian Edathy der SPD und ihrem Ansehen schwer geschadet hat. Wer meint, dass Kinderpornografie ein Kavaliersdelikt ist, der hat mit den Grundsätzen der SPD gebrochen», sagte Sigmar Gabriel in der Samstagsausgabe. Harsch kritisierte Sigmar Gabriel, dass Edathy bei der Einstellung des Kinderpornographie-Verfahrens gegen eine Geldbuße so wenig Reue gezeigt habe. «Er hat monatelang so getan, als sei er das Opfer. Er ist Täter», sagte der SPD-Vorsitzende. Wer solche Bilder herunterlade, mache sich «mitschuldig daran, dass die Vergewaltigung von Kindern zum Geschäftsmodell wird».

Im November letzten Jahres wurde auf Initiative des Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ein Gesetz verabschiedet, welches die Verschärfung des Sexualstrafrechts vorsieht, womit Kinder besser gegen Kinderpornografie geschützt werden sollen. Im Einzelnen stellen sich die Regelungen u.a. wie folgt dar:

1. Die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornographie soll von derzeit zwei Jahren auf drei Jahre angehoben werden, § 184b Abs. 3 StGB-E.

2. Die Herstellung, Verbreitung und Besitz sog. Posing-Bilder fallen zukünftig explizit unter den Straftatbestand Kinderpornographie, § 184b Abs. 1 Nr. 1 b) und c) StGB-E.

3. Herstellung und Angebot in kommerzieller Absicht sowie das sich oder Dritten entgeltliche Verschaffen von Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen soll strafbar sein, § 201a Abs. 3 StGB-E

4. Strafbar macht sich zukünftig auch, wer eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, unbefugt einer dritten Person zugänglich macht, § 201a Abs. 2 StGB-E.

5. Der Tatbestand des „Sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen“ wird um weitere Verhältnisse sozialer Abhängigkeit (Lebensgefährte eines Elternteils, Vertretungslehrer und andere Personen, die in schulischen und ähnlichen Einrichtungen tätig) erweitert, § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB-E.

6. Klarstellung im Bereich des sog. Cybergroomings (gezieltes Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte). Bisher konnten Fälle nicht sicher erfasst werden, in denen die Informationsübertragung ausschließlich über Datenleitungen erfolgt und es zu keiner Zwischenspeicherung kommt, § 174 Abs. 4 Nr. 3 StGB-E.

7. Da kindliche oder jugendliche Opfer sexuellen Missbrauchs häufig erst nach Jahren in der Lage sind, über das Geschehene zu sprechen, sollen die Verjährung derartiger Straftaten erst ab Vollendung des 30. Lebensjahres zu laufen beginnen mit der Folge, dass die Verjährung i.d.R. mit Vollendung des 40. Lebensjahres eintritt, §§ 78b StGB-E

Auf die erfolgte Entscheidung des Gerichts im Falle Edathy hat SPD natürlich keinen Einfluss, allerdings werden derzeit noch im sogenannten 2. Untersuchungsausschuss unter Vorsitz von Dr. Eva Högl (SPD), drei unterschiedliche Themenkomplexe zu aus kanadischen Ermittlungen im Rahmen der sogenannten Operation „Spade“ stammenden Daten über den Erwerb und/oder Besitz von Kinder- und Jugendpornographie untersucht. Die Arbeiten in diesem Ausschuss sind noch nicht abgeschlossen, den Fortgang können Sie unter http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/ua/2untersuchungsausschuss einsehen.

Liebe Frau Tegtmeyer, ich kann Ihre Entrüstung sehr gut nachvollziehen, da die Unterstützung von Kinderpornographie wirklich verachtenswert und unerträglich ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Email ein paar Antworten auf Ihre Fragen geben konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros