Frage an Frank-Walter Steinmeier von Gisela M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
sehr geehrte Frau Rumpler,
vielen Dank für Ihre Antwort, deren Inhalt jedoch weitere Fragen aufwirft.
Sie räumen ein, dass im SGB II Personen ab Vollendung des 25. Lebensjahres der Regelbedarfsstufe 1 zuzuordnen sind, auch wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben.
Daraus ergibt sich, dass eine schriftliche Erklärung des BMAS vom 10.02.2015 falsch ist, wonach es (Zitat) „keinerlei Grundlage gibt, eine in einem Mehrpersonenhaushalt lebende erwachsene Person in Regelbedarfsstufe 1 einzustufen“. Das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz findet ja sowohl im SGB II als auch im SGB XII Anwendung.
Zutreffend beschreiben Sie die Unterschiede von SGB II und SGB XII, wonach im SGB II volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zur Bedarfsgemeinschaft der (ebenfalls leistungsberechtigten!) Eltern gehören. Ab dem 25. Geburtstag gehören sie dann nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft der Eltern an, obwohl sich an der Zusammensetzung des Haushaltes durch diesen Geburtstag nichts ändert.
Damit ist auch folgende Aussage des BMAS im Rundschreiben 2015/3 vom 16.02.2015 an die Obersten Landessozialbehörden falsch: „Maßgeblich ist demnach allein die Stellung im Haushalt".
Wenn Sie aber selbst darstellen, dass bei Volljährigen im SGB II die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft mit ebenfalls leistungsberechtigten Eltern Voraussetzung für die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 3 ist, müsste das RBEG dann nicht in gleicher Weise im SGB XII Anwendung finden?
Können Sie mir zustimmen, dass für die Umsetzung der BSG-Entscheidung nicht abgewartet werden muss, ob und wie sich die Gesetzeslage zukünftig ändert, weil das BSG über Rechtsfragen zur aktuellen Gesetzeslage entscheidet?
Und können Sie mir außerdem zustimmen, dass eine Gleichbehandlung letztendlich nur erreicht werden kann, wenn erwerbsfähige ALG-II-Empfänger und behinderte Menschen bei der Höhe des Existenzminimums gleich behandelt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Maubach
Sehr geehrte Frau Maubach,
vielen Dank für Ihre Nachfragen an Herrn Steinmeier. Wie bereits in meiner letzten Antwort an Sie vermerkt, wird in diesem Jahr die Reform der Regelbedarfsermittlung vorbereitet, in welcher die Ungleichbehandlung überprüft werden sollte. Bis dahin möchte ich Sie um ein wenig Geduld bitten, um dem Überprüfungsprozess die nötigen zeitlichen Erfordernisse einzuräumen.
Herzliche Grüße
Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros