Frage an Frank-Walter Steinmeier von Petra W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
bereitet sich die Nato in Estland auf einen Krieg gegen Russland vor?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Witt
Sehr geehrte Frau Witt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 25.Februar an Herrn Steinmeier, auf die ich Ihnen gern antworten möchte.
Die NATO-Mitgliedstaaten haben sich durch den Beitritt zum Nordatlantikvertrag dazu bekannt, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird. Zugleich haben sie sich dazu verpflichtet, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jeder von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die er für erforderlich erachtet. Diese Beistandsgarantie gilt für alle Mitgliedsstaaten, also auch für Estland.
Beim Gipfel der NATO in Wales im September 2014 haben die Alliierten beschlossen, diese Beistandsgarantie für die durch die Ukraine-Krise besonders exponierten Bündnispartner durch eine Reihe von zusätzlichen Rückversicherungs- und Anpassungsmaßnahmen zu unterlegen. Diese Maßnahmen, an denen Deutschland sich umfänglich beteiligt, haben allesamt einen rein defensiven Charakter.
Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier
Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros
ehr geehrte Frau Witt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Februar an Herrn Steinmeier, auf die ich Ihnen gern antworten möchte.
Die NATO-Mitgliedstaaten haben sich durch den Beitritt zum Nordatlantikvertrag dazu bekannt, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird. Zugleich haben sie sich dazu verpflichtet, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jeder von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die er für erforderlich erachtet. Diese Beistandsgarantie gilt für alle Mitgliedsstaaten, also auch für Estland.
Beim Gipfel der NATO in Wales im September 2014 haben die Alliierten beschlossen, diese Beistandsgarantie für die durch die Ukraine-Krise besonders exponierten Bündnispartner durch eine Reihe von zusätzlichen Rückversicherungs- und Anpassungsmaßnahmen zu unterlegen. Diese Maßnahmen, an denen Deutschland sich umfänglich beteiligt, haben allesamt einen rein defensiven Charakter.
Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier