Frage an Frank-Walter Steinmeier von Petra M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
ich finde die deutsche politische und militärische Aussenpolitik aggressiv. Ob es um Russlandversteher geht oder die Ignoranz, dass eine religions-/staatengemeinschaft noch auf einem Weg ist-ich sage nicht Europa, nein Deutschland reagiert darauf nur aggressiv. Eigentlich wollte ich von den Verlusten meiner Familie aus dem 2. Weltkrieg erzählen, aber das schickt sich nicht angesichts des Jahrestags der Befreiung von Ausschwitz. Eigentlich wollte ich mich wundern, wie spät jemand, nämlich Herr Weizsäcker in der BRD die Beendigung des Krieges als Befreiung beurteilt hat-war es 1984?-weiss nicht -ich finde das als Ostdeutsche komisch, weil ich sozusagen schon mit der Muttermilch eingesogen habe, das Nazideutschland aber sowas von mit der millionenfachen Vernichtung in den Gaskammern von Juden, Antifaschisten und Kriegsgefangenen zu tun hatte.
Ich wurde 1964 geboren und war dazu spätestens schon 1980 mit 16 Jahren bereit.
Jetzt zur Aussenpolitik-irgendwie fehlen mir nur noch die Worte. Angesichts des deutschen Angriffskriegs (2x im letzten Jahrhundert) in Europa, würde mich jetzt interessieren, warum es der Groko so wichtig ist, selbst das Grundgesetz zu verletzen, um Militär in den Irak zu versenden?
1. Erklären Sie mir, warum Ihnen der Einsatz im Irak gegen das Grundgesetz so wichtig ist?
2. Alternativ: Gehen Sie eine Wette mit mir ein, dass Deutschland mit weiteren Soldaten innerhalb von 3 Monaten im Irak auftritt (egal welcher Einsatz-aber das wissen Sie ja). Ich setzte eine gute Flassche Champagner in einem angesagten Club von Berlin! Halten Sie dagegen?
Beste Grüße
Petra Merkel
Sehr geehrte Frau Merkel,
vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Februar 2015 an Herrn Steinmeier, auf welche ich Ihnen gern antworten möchte.
Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar 2015 mit überwiegender Mehrheit für den Ausbildungseinsatz der Bundeswehr im Nordirak gestimmt. Als Beitrag zu den internationalen Bemühungen im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS werden bis zu 100 deutsche Soldatinnen und Soldaten gemeinsam mit anderen Partnern die Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak mit Ausbildungshilfe unterstützen. Dabei handelt es sich nicht um einen Kampfeinsatz, sondern um bedarfsorientierte Ausbildung und Beratung – etwa im Bereich Grundausbildung, sanitätsdienstliche Versorgung oder der Erkennung und Beseitigung von Sprengfallen.
Auslandseinsätze der Bundeswehr müssen sowohl völkerrechtlich zulässig sein, als auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes genügen. Beides ist beim Ausbildungseinsatz im Nordirak der Fall. Er erfolgt auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak und ist damit völkerrechtlich zulässig. Die Bundeswehr handelt im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetztes als Teil der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS, von der nach Feststellung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit ausgeht (Sicherheitsrats-Resolution 2170 vom 15. August 2014). Die internationale Gemeinschaft leistet damit der Aufforderung des Sicherheitsrats Folge, die irakische Regierung im Kampf gegen ISIS zu unterstützen (vom Sicherheitsrat im Konsens angenommene Vorsitzerklärung vom 19. September 2014). Da die irakische Regierung die Unterstützung durch andere Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ausdrücklich erbeten hat und die Ausbildungsmaßnahmen daher nicht in die Souveränität des Irak eingreifen, ist eine spezifische Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Ermächtigung der Ausbildungsunterstützung nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier