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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Wolfgang S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

Welches Ziel verfolgen die Sanktionen gegen Russland? Halten Sie es für realistisch, dass Russland die Krim aufgibt und damit das Schwarze Meer der NATO überlässt?

Mit freundlichen Grüßen,
W.Schwarz

Portrait von Frank-Walter Steinmeier
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwarz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 20. Dezember an den Bundesaußenminister.

Russland verletzt mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und der Destabilisierung der Ostukraine aktuell internationales Recht und stellt offen die gemeinsamen Prinzipien der europäischen Friedens- und Nachkriegsordnung in Frage. Deutschland und die Europäische Union haben aus diesem Grund gemeinsam mit anderen Partnern in großer Einmütigkeit reagiert. Im Rahmen eines zweigleisigen Ansatzes aus Druck und Dialogbereitschaft gehören dazu auch die gezielten Sanktionen, die Sie ansprechen.

Dabei ist die Bundesregierung unverändert der Überzeugung, dass langfristige Sicherheit in Europa nur gemeinsam mit und nicht gegen Russland zu erreichen ist. Daher hat sie sich stets für partnerschaftliche Ansätze und einen vertrauensvollen Dialog mit Russland eingesetzt. Dieser Ansatz kooperativer Sicherheit findet seinen Ausdruck beispielsweise in den gemeinsamen Prinzipien der Helsinki-Schlussakte von 1975, die auch heute noch das Fundament von Frieden und Freiheit in Europa bilden. Dazu zählen neben der Achtung von territorialer Integrität und Souveränität sowie der Nicht-Anwendung von Gewalt auch das Recht eines jeden Staates, frei über seine Zukunft und seine internationalen Beziehungen bestimmen zu können.

Lösungen der Krise in der Ostukraine und des Konflikts hinsichtlich der Krim können nur auf politischem Wege erreicht werden.

Hierzu dienen die Sanktionen. Sie sollen zur Schaffung von Gesprächsbereitschaft beitragen und den Weg zu für alle Seiten hinnehmbaren politischen Lösungen ebnen helfen. Auf einem solchen politischen Weg sind die Sanktionen auch wieder umkehrbar. In ihren zahlreichen direkten Kontakten mit der russischen wie mit der ukrainischen Seite und in enger Abstimmung mit ihren europäischen und internationalen Partnern hat die Bundesregierung in einer Vielzahl von Initiativen dazu beigetragen, immer wieder den Boden für solche politischen Gespräche zu bereiten.

Wir möchten ergänzen, dass der dreistufige Charakter des aktuellen Sanktionsregimes im konkreten Fall bei einer Sondersitzung der EU-Staats- und Regierungschefs am 6. März beschlossen, aber erst schrittweise umgesetzt wurde, in Reaktion auf fortlaufende Verletzungen der ukrainischen Souveränität und territorialen Integrität durch Russland. Erst in einer dritten Stufe wurden Ende Juli 2014 erstmals Wirtschaftssanktionen beschlossen. Hier finden Sie die Erklärung der Staats- und Regierungschefs: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/141381.pdf (insb. Randnummern 4 und 5). Die aktuelle Beschlusslage ist ebenfalls immer öffentlich und findet sich jeweils auf der Internetseite des Europäischen Rates: http://www.consilium.europa.eu/homepage/highlights/further-economic-sanctions-on-russia?lang=de

Zu Weihnachten hat Bundesaußenminister Dr. Steinmeier dem SPIEGEL unter anderem zu dem von Ihnen aufgeworfenen Fragenkomplex ein ausführliches Interview gegeben. Dieses Interview finden Sie hier: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Interviews/2014/141220-BM_Spiege.html

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Steinmeier