Frage an Frank-Walter Steinmeier von Max L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
"Ich hoffe, dass Ihre Fragen damit beantwortet werden konnten." - leider nur insofern, dass ich jetzt über die Ladung als Zeuge Bescheid weiß.
Zum anderen Teil Ihrer Antwort:
Sie zitieren §12 des PUAG und schreiben weiter: "Da Herr Steinmeier nicht Mitglied des Untersuchungssauschusses ist, obliegt es also den gewählten Vertretern über ihre inhaltliche Arbeit Auskunft zu geben."
1) Welcher Absatz des §12 beschreibt genau das Verbot eines Zeugen, eine Frage auf dieser Plattform zu beantworten? Ihre Antwort ist in diesem Punkt leider missverständlich, Sie sind dort zudem mit den Absätzen etwas durcheinander geraten.
2) Inwiefern betrifft das eine mögliche Antwort von Ihnen auf dieser Plattform? Das klingt, als wäre eine Antwort auf diese Fragen Teil der inhaltlichen Arbeit des UA oder als ob Ihnen vom UA das Beantworten von Fragen verboten wurde; ist dies der Fall?
Zu Ihrer Zeugenaussage schreiben Sie weiter: "Selbstverständlich wird sich Herr Steinmeier gegenüber dem Untersuchungsausschuss umfassend äußern."
3) Werden Sie im UA in der öffentlichen Sitzung Stellung nehmen, oder wird dies in einer nicht-öffentlichen Sitzung geschehen?
Ich bin sehr enttäuscht von den bisherigen, inhaltsleeren Antworten und bitte noch einmal um Beantwortung der in diesem Beitrag und den vorherigen Beiträgen von Frau N.gestellten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Link
Sehr geehrter Herr Link,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage an Herrn Steinmeier. Zu Ihren Fragen wurde bereits in der vorhergehenden Antwort Stellung genommen.
Mit freundlichem Gruß
Team Steimeier