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Frage von Max L. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Max L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Steinmeier – oder besser: sehr geehrtes Team Steinmeier,

ich habe einige Nachfragen zu den zuletzt gestellten Fragen:

1) Inwiefern greifen Sie dem "Privileg des Parlaments auf Information" vor, wenn Sie die am 12.10. gestellte Frage beantworten?

2) Ich kenne die genauen Abläufe eines UA nicht, aber vermutlich werden Zeugen rechtzeitig geladen. Wieso kann die Frage, "ob (!) sie dem NSA-Untersuchungsausschuss Fragen beantworten werden", nicht mit einem "ja (Sie wurden als Zeuge geladen)" oder "nein (bisher wurden Sie nicht nicht als Zeuge geladen)" beantwortet werden?

3) Was ist das eigentlich für ein "Privileg des Parlaments auf Information" auf dass Sie sich hier beziehen? Sind Sie als Bundestagsabgeordneter nicht in erster Linie den Bürgern dieses Landes (also auch den Fragestellern hier) verpflichtet? Inwiefern ist das Parlament hier in einer privilegierten Position?

Mit freundlichen Grüße
M. Link

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Link,

vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Steinmeier, die ich Ihnen gern beantworten möchte.

Das Privileg des Parlaments auf Information leitet sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) ab. So sind laut § 12 die Beratungen und Beschlussfassungen des Untersuchungsausschusses nicht öffentlich (Abs.1), der Untersuchungsausschuss kann aber über Art und Umfang von Mitteilungen an die Öffentlichkeit selbst entscheiden (Abs.2). Auch über die Beweiserhebung, also z.B. die Ladung von Zeugen, entscheidet der Untersuchungsausschuss selbst (§ 17 PUAG). Der Untersuchungsausschuss ist somit ein eigens durch die Volksvertretung, den Deutschen Bundestag, zur Klärung von Fragen zu dem von Ihnen angesprochenen Themenkomplex eingerichtetes Gremium. Da Herr Steinmeier nicht Mitglied des Untersuchungssauschusses ist, obliegt es also den gewählten Vertretern über ihre inhaltliche Arbeit Auskunft zu geben. Nach Abschluss der Untersuchung erstattet der Untersuchungsausschuss dem Bundestag einen schriftlichen Bericht (§ 33 PUAG). Dieser Arbeit sollte nicht vorgegriffen werden.

Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass der Untersuchungsausschuss am 10. April 2014 beschlossen hat, Herrn Steinmeier als Zeugen hören zu wollen. Ein Termin ist noch nicht festgelegt. Selbstverständlich wird sich Herr Steinmeier gegenüber dem Untersuchungsausschuss umfassend äußern.

Ich hoffe, dass Ihre Fragen damit beantwortet werden konnten.

Herzliche Grüße
Team Steinmeier