Frage an Frank-Walter Steinmeier von Axel L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Steinmeier!
Am heutigen Freitag treten die neuen Sanktionen der EU gegen Russland in Kraft. Die Sanktionsspirale begann mit dem Abschuss des Flug MH17 in der Ostukraine. Dieser Abschuss wurde hingestellt, als ob Russland Schuld an diesem Abschuss hat. Jedoch wurden bisher keine Beweise für diese angebliche Schuld vorgelegt. Auch der neueste Untersuchungsbericht ergibt keine Anzeichen an der Schuld Russlands, auch keine indirekte Schuld. Er läßt im Gegenteil vermuten, das die ukrainische Nationalgarde eventuell aus versehen die Maschine abgeschossen hat. (Siehe Bericht eines deutschen Militärs, der den Unterschied genau erläutert zwischen den Folgen einer Luft-Luft-Rakete aus einer SU25, über die die ukrainische Nationalgarde verfügte, und den Folgen einer Boden-Luft-Rakete aus einem System BUK.
Desweiteren wird in den Medien als Grund auch genannt, das Russland auf der Krim völkerrechtswidrig gehandelt habe. Nach den Menschenrechtskonventionen der UNO, der Deutschland ja angehört, hat aber jedes Volk das Recht, in einem Referendum über seine Zugehörigkeit frei und unabhängig zu entscheiden. Dies geschah auf der Krim. Ich bestreite nicht, das Russland das Referendum unterstützte und zur Sicherung der Zivilbevölkerung die eigenen Truppen auf der Krim, welche sich dort legal aufhielten, eingesetzt hat.
Jedoch wurde der Kosovo ohne Referendum der Bevökerung aus Jugoslawien völkerrechtswidrig herausgelöst. In Schottland wird dem schottischen Volk ein Referendum zugestanden. Hier sehe ich ein Bemessen mit zweierlei Mass!
In einem OSZE-Bericht wurde festgestellt, das Russland keine militärische Unterstützung in Bezug auf Waffen und Soldaten geleistet hat, bzw. dies nicht festgestellt werden konnte. Dagegen zeigt das ZDF öffentlich die ukrainische Nationalgarde mit den Symbolen der schwarzen Sonne, der Wolfsangel, dem Hakenkreuz und den SS-Runen, ohne diese anzuprangern.
Darum meine Frage, wie sind die Sanktionen gegen Russland untermauert?
Sehr geehrter Herr Licht,
Sie fragen nach der Begründung der gegenüber Russland ergriffenen Sanktionen.
Die Bundesregierung ist zunächst der Überzeugung, dass nachhaltige Sicherheit in Europa langfristig nur gemeinsam mit und nicht gegen Russland erreicht werden kann. Daher hat sie sich im Rahmen der OSZE, des NATO-Russlandrats und der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Russland stets für den Ansatz kooperativer Sicherheit und einen vertrauensvollen Dialog mit Russland über Sicherheitsfragen eingesetzt.
Die Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine durch die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine gefährden die europäische Friedens- und Nachkriegsordnung und internationales Recht in eklatanter Weise. Die Völkerrechtswidrigkeit dieser Annexion steht hierbei außer Zweifel. Russland untergräbt damit in nicht hinnehmbarer Weise das für den genannten Austausch erforderliche Vertrauen. Deutschland und die Europäische Union haben aus diesem Grund, ebenso wie beispielsweise die G7-Partner, in großer Einmütigkeit klare Antworten gegeben. Die bisher verabschiedeten Maßnahmenpakete der Europäischen Union gegen die für die illegale Annexion und die fortgesetzte Destabilisierung der Ostukraine Verantwortlichen und ihre Unterstützer sehen unter anderem Einreiseverbote und Kontensperren vor. Ende Juli wurden zudem gezielte sektorale Wirtschaftssanktionen beschlossen, ebenso wie ein Waffenembargo gegen Russland, das verbindlich für alle 28 EU-Mitgliedsstaaten künftige Rüstungsgeschäfte mit Russland untersagt.
Die Europäische Union und ihre Partner senden mit diesem Maßnahmen sehr eindrückliche Signale, die die russische Regierung zu einer Kursumkehr und zu einer konstruktiveren Haltung bewegen sollen. Gleichzeitig appellieren wir weiterhin auch an die ukrainische Führung, ihre Verpflichtungen und Zusagen ebenfalls zu erfüllen.
Sanktionen sind aber kein Selbstzweck, sie dienen der Schaffung von Gesprächsbereitschaft. Sie sollen den Weg zu politischen Lösungen ebnen und werden insofern gezielt auf eine konkrete Konfliktsituation abgestimmt. Die Bundesregierung hat in einer Vielzahl von Initiativen dazu beigetragen, den Boden für solche politischen Gespräche zu bereiten.
In Anbetracht der unkalkulierbaren Risiken stillschweigender Akzeptanz des russischen Verhaltens ist die Bundesregierung allerdings der Überzeugung, dass die internationalen Maßnahmen und die Inkaufnahme der damit verbundenen Kosten notwendig und ohne Alternative sind. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang des hohe Maß an Unterstützung, das beispielsweise die deutsche Wirtschaft zum Ausdruck gebracht hat.
Der dreistufige Charakter des aktuellen Sanktionsregimes wurde im konkreten Fall bei einer Sondersitzung der EU-Staats- und Regierungschefs am 6. März beschlossen und schrittweise umgesetzt, in Reaktion auf die fortlaufenden Verletzungen der ukrainischen Souveränität und territorialen Integrität durch Russland. Hier finden Sie die Erklärung der Staats- und Regierungschefs: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/141381.pdf (insb. Randnummern 4 und 5). Die aktuelle Beschlusslage ist ebenfalls immer öffentlich und findet sich jeweils auf der Internetseite des Europäischen Rates: http://www.consilium.europa.eu/homepage/highlights/further-economic-sanctions-on-russia?lang=de (leider zu den letzten Beschlüssen noch nicht vollständig ins Deutsche übersetzt).
Die fortgesetzte Destabilisierung der Ostukraine ist im Übrigen auch wesentlich dafür verantwortlich, dass tragische Ereignisse wie das des Flugs MH17 entstehen können.
Die EU und auch die G7 haben immer wieder betont, dass die Sanktionen umkehrbar sind. Bisher fehlen dafür allerdings die Voraussetzungen. Aktuell bieten die Minsker Beschlüsse zu einem Waffenstillstand vom 5.9. einen messbaren Rahmen für erforderliche politische Fortschritte. Die Umsetzung dieser Beschlüsse wird bei der Überprüfung der EU-Sanktionen eine wichtige Rolle spielen. In ihren direkten Kontakten mit der russischen Seite und in enger Abstimmung mit ihren europäischen und internationalen Partnern setzt sich die Bundesregierung unverändert für das Ziel einer politischen Lösung ein.
Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier