Frage an Frank-Walter Steinmeier von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Der Vorwurf Gysis impliziert ja, dass die Bundesregierung mit zweierlei Maß misst und deswegen unglaubwürdig ist: Völkerrechtlich (Krim-Annexion)poche sie auf Regelkonformität, verfassungsrechtlich drücke sie ein Auge zu, wenn es um die seiner Ansicht nach verfassungswidirge Abwahl des ukrainischen Präsidenten gehe. Die Wahl des aktuell neuen Präsidenten tut hier nichts zur Sache, da sich meine Frage auf die Abwahl Janukowitsch´s im Februar bezieht.
Sie sagten: "Rechtstaatliches Vorgehen" und die "demokratische Legitimität" werde "berücksichtigt", also wird es auch geprüft, also bleibt die Frage zu welchem Ergebnis diese Prüfung geführt hat. Eine solche Prüfung kann doch nur nach den "verfassungsrechtlichen Kriterien des jeweiligen Landes" erfolgen, vorausgesetzt die Verfassung entspricht nach Inhalt und Verfahren ihres Zustandekommens demokratischen Kriterien.
Also: Genügte die Abwahl Janukowitschs´s den Kriterien "Rechtstaatlichen Vorgehen´s" und "demokratischer Legitimität" obwohl als "verfassungsrechtliches Kriterium" die notwendige Mehrheit zur Abwahl nicht zustande kam? Das Sie an der Verfassungsmäßigkeit der Abwahl Janukowitsch´s trotz fehlender Mehrheit nicht zweifeln, muss es für Sie Gründe geben, die diesen Mangel aufwiegen bzw. die diese fehlende Mehrheit nicht als relevanten Mangel erscheinen lassen, weil es z.B. darauf nicht ankam usw. Dass die Mehrheit fehlte, werden Sie doch nicht bestreiten? Das müsste doch vermittelbar sein.
Was ich nicht verstehe: Wieso Sie nicht dazu in der Lage sind, einen doch gewichtigen Vorwurf, der die Glaubwürdigkeit Ihrer Regierung berührt, so auszuräumen, dass dies für einen nicht juristisch gebildeten Bürger nachvollziehbar ist.
Das was Sie schreiben versteht doch kein Mensch.
MfG
Helmut Suttor