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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Torsten S. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Torsten S. bezüglich Familie

Guten Tag Herr Steinmeier,

nur eine kurz Frage in Hoffnung auf kurze Antwort.

Wann wird die SPD die absolute Gleichstellung homosexueller Paare durchsetzen?

Ich warte nach Versprechungen aus Ihren Reihen schon viele Jahre und viele Regierungsformen darauf.

Warum schaffen das so viele, selbst katholische, EU Länder, und wir nicht?

LG Torsten Saatkamp

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Saatkamp,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Gleichstellung homosexueller Paare. Gern möchte ich Ihnen darauf antworten. Die SPD setzt sich schon seit Jahren für die die Gleichstellung homosexueller Paare ein und konnte dafür jüngst ein paar entscheidende Fortschritte erreichen.

Adoptionsrecht

In Deutschland gibt es noch immer ein unterschiedliches Adoptionsrecht für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 ist es zwar eingetragenen Lebenspartnern nunmehr erlaubt, das adoptierte Kind des anderen Partners in einem zweiten Schritt ebenfalls zu adoptieren (Sukzessivadoption). Dies ist ein Fortschritt und unter dem Aspekt des Kindeswohls zu begrüßen. Doch bleibt die eingetragene Lebenspartnerschaft damit leider noch immer eine Ehe zweiter Klasse, der das gemeinschaftliche Adoptionsrecht verwehrt wird. Das wollen
wir ändern. Derzeit führen wir dazu Gespräche mit unserem Koaltionspartner.

Rehabilitierung § 175 StGB und Nationaler Aktionsplan

Wir werden fraktionsübergreifend für eine Rehabilitierung und Entschädigung der Verurteilten nach
§ 175 (Urteile gegen „Homosexuelle Handlungen“) werben und den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.

Melderecht

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften hat auch Auswirkungen auf das Melderecht. Wir wollen aber nicht, dass dadurch Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern Gefahr laufen entlassen zu werden, wenn sie eine Lebenspartnerschaft eingehen und dieses im Melderegister Eingang findet. Daher soll auf unsere Initiative hin eine solche arbeitsrechtliche Konsequenz ausgeschlossen werden. In der vergangenen Woche haben wir nun einen Änderungsantrag in den Innenausschuss eingebracht, der klarstellt, dass die Meldedaten, die den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden, nicht für arbeitsrechtliche Zwecke verwendet werden dürfen. Mit dieser Klarstellung im Gesetz haben kirchliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum zweiten Mal verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen durch die Übermittlung ihrer Meldedaten an die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften zu befürchten.

Steuerrecht

Nach langen Verhandlungen mit CDU/CSU konnten wir am 5. Juni 2014 die vollständige steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften erreichen, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6.Juni 2013 gefordert ist.

Dies sind wichtige Schritte hin zur überfälligen 100%igen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften und homosexueller Paare. Uns ist klar, dass das nicht reicht. Aber das Kräfteverhältnis innerhalb der Koalition erlaubt keinen Alleingang. Wir werden also in der Großen Koalition um jede einzelne Verbesserung auf Grundlage des Koalitionsvertrages hart verhandeln müssen. Auch in unserer Gesellschaft müssen wir das Schubladendenken und die bange Skepsis gegenüber echter Gleichberechtigung teilweise noch überwinden. Umso wichtiger ist uns das Engagement der Menschen, die diesen Weg mit uns gemeinsam, aufrecht gehen und Flagge zeigen für mehr Toleranz, Akzeptanz und Respekt.

Herzliche Grüße

Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros