Frage an Frank-Walter Steinmeier von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
Ihre Antwort enthält leider nicht mehr an Information als in meiner Frage schon implizit enthalten war.
Warum reagiert die Bundesregierung in dem einem Fall der (Annexion der Krim) mit Sanktionen während in dem anderen Fall (Annektion Ostjerusalems) die Tatsache der völkerrechtswidrigen Annexion überhaupt keine Rolle spielt - ebenso wenig wie die schon seit Jahrzehnten andauerenden Menschenrechtsverletzungen der Israelis in den besetzten Gebieten irgend eine relevante Auswirkung auf die Politik der Bundesregierung gegenüber Israel haben?
Warum begründen Sie den Unterschied in Ihrem politischen Verhalten nicht sondern verweisen auf eine Binsenwahrheit? Wenn die konkreten Situationen nicht vergleichbar sind, wird man doch die jeweils andere Politik der Bundesregierung begründen können und müssen?
MfG
Helmut Suttor
Sehr geehrter Herr Suttor,
haben Sie vielen Dank für Ihre an Bundesminister Steinmeier gerichtete erneute Anfrage.
Die Völkerrechtswidrigkeit der Krim-Annexion steht außer Frage. Die von den EU-Staaten in diesem Zusammenhang einvernehmlich beschlossenen Sanktionen stellen einen Versuch dar, auf diesen Rechtsbruch angemessen zu reagieren und zukünftige Verstöße unwahrscheinlicher zu machen; sie sollen zudem Russland dazu bewegen, konstruktiv an einer politischen Lösung des Konflikts in der Ukraine mitzuwirken.
Was die von Ihnen angesprochene Ost-Jerusalem-Thematik angeht, so betrachtet die Bundesregierung, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten und auf Grundlage internationalen Rechts, Ost-Jerusalem als besetztes Gebiet. Die israelische Gesetzgebung aus dem Jahr 1980, mit der Ost-Jerusalem annektiert und Jerusalem zur ungeteilten Hauptstadt des Staates Israel erklärt wird, hat die Bundesregierung ebenso wie die internationale Staatengemeinschaft nie anerkannt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Statusfrage eine offene, die in Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien zu regeln ist. Entsprechend sehen auch die im Rahmen des Oslo-Prozesses 1993-1995 zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen vor, die Jerusalemfrage im Rahmen von Friedensverhandlungen zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Auswärtiges Amt