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Frage von Georg B. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Georg B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

in der Ukraine gibt es Gruppen, die Regierungsgebäude besetzt halten und mit Gewalt drohen.

Ehemals waren das im Frühling Gruppen in Kiew, die den Rücktritt des Präsidenten gewaltsam erreichen wollten. Diese Gruppen, die auf dem Maidan demonstrierten, besuchten Sie. Sie unterstützten ein Abkommen mit dem Präsidenten Janukowytsch und verschiedenen Oppositionsparteien, wodurch eine Regierung der nationalen Einheit einberufen und baldige Präsidentenwahlen stattfinden sollten.
Sie unterschrieben das Dokument sogar, was für mich bedeutet, dass Sie sich sich aktiv einsetzen, dass diese Ziele erreicht werden.

Meine Fragen an Sie: welchen Wert hatte diese Unterschrift für Sie, und was haben Sie getan, damit Präsident Janukowytsch, der aufgrund von Gewaltandrohungen aus dem Land floh, als Vertragspartner geschützt wurde.
Wie stehen Sie zur verfassungsbrechenden Abwahl von Hr. Janukowytsch (Info s.u.)

Meine Endfrage ist:
Welchen Wert und welche Konsequenzen hat ein Vertrag, den der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland wie in diesem Fall unterzeichnet?

Mit freundlichen Grüßen
Georg Buchwieser

Zur Information aus Wikipedia:
"Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt ist u.a. durch ein förmliches Amtsenthebungsverfahrenmöglich. ...
Eine Amtsenthebung ist nur bei schweren Gesetzesverstößen (Landesverrat oder andere Verbrechen) möglich. Hierzu bedarf es einer Ad-hoc-Ermittlungskommission des Parlaments, aufgrund derer das Parlament über eine Präsidentenanklage mit der Mehrheit seiner Mitglieder entscheiden muss. Die eigentliche Amtsenthebung bedarf der Dreiviertelmehrheit der Mitglieder des Parlaments auf Grundlage der Überzeugung des Verbrechens und nach Vorlage zum Verfassungsgericht."
Bzgl. Präsident Janukowytsch bedeutet das: "De jure ist Janukowytsch insofern zwar nach wie vor Präsident der Ukraine, jedoch unstreitig nicht in der Lage, seine Amtsbefugnisse und -pflichten infolge seiner dauerhaften Abwesenheit auszuüben."

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Buchwieser,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Außenminister Dr. Steinmeier erhält derzeit täglich eine Vielzahl von Briefen und E-Mails zum Thema Ukraine. Diese große Anteilnahme zeigt, dass den Menschen in Deutschland das Schicksal der Ukraine und ihrer Bürger nicht gleichgültig ist.
Leider ist es dem Herrn Außenminister aufgrund der hohen Zahl der Anfragen gegenwärtig nicht möglich, jede dieser Anfragen individuell zu beantworten. Wir möchten daher versuchen, kurz auf Ihre Fragen einzugehen:

Im Ergebnis der Vereinbarung vom 21. Februar 2014, unterzeichnet von den Führern der damaligen Opposition sowie dem damaligen Präsident Janukowitsch und bezeugt von den Außenministern des Weimarer Dreiecks, wurde das Blutvergießen in Kiew beendet. Durch den weiteren Fortgang der Ereignisse "die Flucht des Präsidenten und die Übernahme der Verantwortung durch die Werchowna Rada" konnte die Vereinbarung in Teilen nicht mehr umgesetzt werden. Einige wichtige Umsetzungsschritte konnten aber inzwischen realisiert werden, so z.B. die Ansetzung von Präsidentschaftswahlen im Mai durch das ukrainische Parlament.
Alle "Verpflichtungen" aus der Vereinbarung vom 21.2. sind "inner-ukrainisch", eine Verpflichtung Dritter ergibt sich daraus nicht.

Zur Flucht des ehem. Präsidenten Janukowitsch und der Bildung der Übergangsregierung: Am 28.01.2014 waren Ministerpräsident Mikola Asarow und sein Kabinett zurückgetreten. Eine Neuwahl der Regierung war somit unumgänglich. In der Werchowna Rada, dem Parlament der Ukraine, bildete sich am 27. Februar eine Koalition, der 250 Abgeordnete (von insgesamt 450), darunter ehemalige Angehörige der "Partei der Regionen", angehörten. Am selben Tag wählte die Werchowna Rada mit 371 Stimmen Arseji Jazenjuk zum neuen Premierminister und bestätigte die neue Regierung mit 330 Stimmen. Zudem beschloss das Parlament die Abhaltung von Präsidentschaftswahlen am 25. Mai 2014. Nach den Präsidentenwahlen wird eine Neubildung der Regierung stattfinden.

Sie können sich darauf verlassen, dass die Bundesregierung gemeinsam mit ihren europäischen und internationalen Partnern mit voller Kraft daran arbeitet, zu einer friedlichen und langfristigen Lösung des Konflikts zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Auswärtiges Amt