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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Ronny F. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Ronny F. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrtes Auawertiges Amt, i.V. von Herrn Steinmeier,

1. Wann beantworten Sie meine Frage zu Israel Vergleich Russland?
2. Finden Sie es inzwischen nicht peinlich, dass Sie immer die selbe Standart-Antwort hier einstellen?
3. Sie schreiben: "Deutschland und die Europäische Union setzen sich weltweit für ein Einhalten des Völkerrechts ein."

Können Sie Punkt 3 in Bezug auf die palästinensische Bevolkerung erklären?
Wie setzte sich die EU bzw. Deutschland diesbezüglich bei dem US-Angriff auf Afghanistan ein?
Wie setzte sich die die EU bzw. Deustchland in Bezug auf die Invasion im Irak ein?

Ich habe gelesen, dass die USA in Irak+Afghanistan+Libyen+Ex-Jugoslawien über 1.000 Tonnen Uranhaltige (radioaktiv strahlende) Munition einsetzten, die noch heute ihre Opfer fordert.

Wie setzt sich die EU bzw. das Auswärtige Amt diesbezüglich in Punkto Völkerrecht ein?

Können Sie bitte erläutern, was in Ihrem Sinne "Völkerrecht" überhaupt bedeutet? So wie ich das sehe, legt die westliche Gemeinschaft Völkerrecht so aus, wie es ihnen gerade passt. Und das ist nicht Recht, sondern UNRECHT.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Franz,

haben Sie vielen Dank für Ihre an Bundesminister Steinmeier gerichteten Anfragen, mit denen Sie eine Reihe wichtiger Themenfelder der deutschen Außenpolitik ansprechen.

Die friedliche Lösung des Nahost-Konfliktes zählt zu den außenpolitischen Prioritäten der Bundesregierung. Sie unterstützt seit Jahren sowohl bilateral als auch im Rahmen der EU die Verhandlungen zwischen Israel und Palästinensern und setzt sich dabei für eine nachhaltige und gerechte Zwei-Staaten-Lösung ein. Die israelische Siedlungspolitik wird dabei als Hindernis auf dem Weg zu einer gerechten Konfliktlösung angesehen. Deshalb setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck für ein Ende des israelischen Siedlungsbaus in den palästinensischen Gebieten ein. So hat Bundeskanzlerin Merkel zuletzt im Rahmen der deutsch-israelischen Regierungskonsultationen am 25. Februar 2014 in ihrer Rede vor Staatspräsident Peres die israelische Siedlungspolitik mit den Worten kritisiert, dass sie die Lebensfähigkeit eines palästinensischen Staates in Frage stelle.

Damit sieht sich die Bundesregierung im Einklang mit der Europäischen Union, die ihre ablehnende Haltung gegenüber der Siedlungspolitik regelmäßig deutlich macht, z.B. in den Ratsschlussfolgerungen vom 08. Dezember 2009, 13. Dezember 2010, 10. Dezember 2012 und zuletzt vom 16.Dezember 2013: „The EU warns against actions that undermine the negotiations. In this regard, it deplores Israel’s continuous expansion of settlements, which are illegal under international law and constitute an obstacle to peace.”

Bezüglich der Militäroffensive gegen die Republik Irak ist darauf hinzuweisen, dass die damalige Bundesregierung diese deutlich kritisiert und die völkerrechtliche Begründung für die Offensive nicht anerkannt hat. Die anschließende Präsenz von US-Streitkräften und Streitkräften anderer Nationen stand dagegen unter einem Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Auch die Aufstellung der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (International Security Assistance Force, ISAF) für Afghanistan erfolgte aufgrund einer entsprechenden Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Resolution 1386 vom 20. Dezember 2001).

Angesichts der großen und wichtigen Herausforderungen bei der Stabilisierung des politischen Prozesses und beim Wiederaufbau in Irak besteht zwischen der Bundesregierung und allen Partnern einschließlich der Regierung der Republik Irak Einvernehmen, dass unser Blick nach vorne gerichtet sein sollte. Die Haltung der Bundesregierung zum Einsatz von Munition mit angereichertem Uran war unmissverständlich. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP, die Internationale Atomenergiebehörde IAEA, die Weltgesundheitsorganisation WHO, die NATO und die Europäische Kommission haben umfangreiche Untersuchungen zu etwaigen Gesundheits- und Umwelteinflüssen durch Munition mit angereichertem Uran veranlasst. Keine dieser Untersuchungen hat einen wissenschaftlich nachweisbaren ursächlichen Zusammenhang zwischen dieser Munition und damit in Verbindung gebrachten Krankheiten und Missbildungen ergeben. Entsprechendes gilt für im Auftrag des Bundesverteidigungsministeriums vorgenommene Untersuchungen. In den Vereinten Nationen wurden seit 2007 Resolutionen zu Munition mit angereichertem Uran eingebracht, die zur Sachverhaltsklärung aufriefen. Deutschland hat diese Resolutionen stets unterstützt.

Die Bundesregierung setzt sich in ihrer internationalen Politik für die Einhaltung und Durchsetzung des Völkerrechts ein. In diesem Zusammenhang erkennt sie die völkerrechtswidrige Intervention Russlands und die anschließende Annexion der Krim nicht an. Die Krim-Intervention stellt einen Verstoß gegen das Gewaltverbot nach Art. II (4) VN-Charta dar. Auch eine Androhung von Gewalt reicht hierfür aus. Außerdem hat die russische Intervention gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Souveränität und der territorialen Integrität (und damit des Verbots gewaltsamer Grenzneuziehung) verstoßen.

Damit ist auch die Annexion der Krim durch Russland völkerrechtswidrig, ebenso wie die vorher durch das sogenannte Parlament der Krim ausgerufene Sezession. Dass es vorher ein - verfassungswidriges - Referendum auf der Krim gegeben hat, ändert hieran nichts. Im Übrigen sind bei der Frage, ob und in wieweit das Referendum auf der Krim, das innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe abgehalten wurde und unter der Aufsicht russischer Interventionskräfte stattfand, rechtsstaatlichen Prinzipien und den Voraussetzungen für freie und faire Wahlen entsprochen hat, Zweifel angebracht.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Team Steinmeier