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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Vitalij N. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Vitalij N. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Herr Steinmeier,

im Momente werden verschiedene Sanktionen gegen Russland verhängt, da es die Krim nach einem Referendum aufgenommen hat.

Währenddessen bombardieren die USA in Pakistan, Afghanistan und Jemen Ziele ohne jede Kontrolle. Laut Zeit Online kamen allein in Pakistan dabei 94 Kinder ums Leben.
http://www.zeit.de/politik/ausland/2013-07/geheimpapier-drohnen-angriffe-pakistan-zivilisten-kinder

Dabei stuft amnesty international den Drohnenkrieg als Völkerrechtsverletzung ein.
https://www.amnesty.de/2013/10/22/amnesty-usa-verletzen-voelkerrecht-bei-drohneneinsatz-pakistan

Herr Steinmeier, können Sie mir bitte erklären warum Russland wegen einer Völkerrechtsverletzung sanktioniert wird. Während einer unserer engsten Verbündeten straffrei Kinder überall auf der Welt ermorden darf?

Wieso wird die Drohnenpolitik der USA von Deutschland nicht genauso angeklagt wie die Krimpolitik von Russland?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nikel,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail an den Bundesminister des Auswärtigen und Ihre Frage zu Völkerrechtsverletzungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Bundesminister des Auswärtigen nicht alle an ihn gerichteten Schreiben persönlich beantworten kann und wir Ihnen an seiner Stelle antworten.

Ob ein Einsatz von sog. Drohnen dem Völkerrecht entspricht, lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur im Einzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteilt werden. Die Beurteilung hängt von dem Zusammenhang ab, in dem ein solcher Einsatz erfolgt, insbesondere davon, ob er in einem bewaffneten Konflikt oder aber außerhalb eines bewaffneten Konfliktes durchgeführt wird.
In einem bewaffneten Konflikt dürfen militärische Gegner auch außerhalb der Teilnahme an konkreten Feindseligkeiten auf der Grundlage und nach Maßgabe des humanitären Völkerrechts gezielt bekämpft werden, was auch den Einsatz tödlich wirkender Gewalt einschließen kann.

Verstöße gegen das Völkerrecht sind zudem in jedem einzelnen Fall gesondert zu betrachtende Rechtsverletzungen und müssen dementsprechend aufgearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht zielführend, etwaige Völkerrechtsverletzungen gegeneinander aufzurechnen.

Ich hoffe, wir konnten Ihre Frage damit klären. Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir jederzeit gerne bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt

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