Frage an Frank-Walter Steinmeier von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
guten tag , herr steinmeier !
wie ich der presse entnehmen darf wird die eu der ukraine in kürze sofortzahlungen in höhe von etwa 3 milliarden € anweisen , davon wird grob die hälfte als einmalige nicht rückzahlbare soforthilfe deklariert , das heisst , die eu "schenkt" der ukraine den betrag von ca 1,4 milliarden € ohne jegliche zweckvorgabe . link hier :
http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-03/ukraine-eu-iwf-kredite/komplettansicht?commentstart=9#comments
mir stellt sich nun zuallererst die frage wer denn nun genau der rechtmässige empfänger dieser summen ist . wie sie selbst ja mit ihrer unterzeichnung eines vertrages mit der sogenannten "übergangsregierung" der ukraine am 21.02.2014 nur stunden später erfahren konnten sind verträge mit dieser "übergangsregierung" keinen tag haltbar . auch sie , herr steinmeier wurden in ihrem ziel , die "übergangsregierung" der ukraine auf sicheren juristischen boden zu stellen bereits von dieser selbst getäuscht und hintergangen , denn dieser vertrag wurde von der ukraine nie erfüllt .
1. : ich habe in den medien keinerlei äusserung ihrerseits zu diesen ereignissen entdecken können . wie stehen sie zum vertragsbruch der ukraine ?
2. : unterschriften unter diesen vertrag wurden auch geleistet von :
Oleh Tjahnybok von der Partei Allukrainische Vereinigung „Swoboda“
Arsenij Jazenjuk von der Partei Allukrainische Vereinigung „Vaterland“
haben sie die genannten herren darauf aufmerksam gemacht , dass eine nichteinhaltung dieses vertrages formal verhindert , dass die eu überhaupt die "übergangsregierung" der ukraine anerkennen kann ? ist ihnen die rechtslage in dieser hinsicht bekannt und können sie diese darlegen ?
und nun erwarte ich ihre gründlich durchdachte antwort , beste grüsse , klaus scharff
p.s. : ich habe in diesem zusammenhang noch eine folgefrage , auf die ich sie hiermit schon einmal hinweisen möchte , sie betrifft bestimmte "aspekte" der regierungsarbeit ihrer obigen vertragspartner .
Sehr geehrter Herr Scharff,
haben Sie vielen Dank für Ihre u.a. Mail.
Außenminister Dr. Steinmeier erhält derzeit täglich eine Vielzahl von Briefen und E-Mails zum Thema Ukraine.
Diese große Anteilnahme zeigt, dass den Menschen in Deutschland das Schicksal der Ukraine und ihrer Bürger nicht gleichgültig ist. In all diesen Schreiben spiegeln sich höchst unterschiedliche Standpunkte und Vorstellungen wieder.
Leider ist es dem Herrn Außenminister aufgrund der hohen Zahl der Anfragen gegenwärtig nicht möglich, jede dieser Anfragen individuell zu beantworten. Wir möchten Ihnen deshalb kurz die grundsätzliche Haltung des Auswärtigen Amts darstellen:
Deutschland bekräftigt die territoriale Integrität der Ukraine und unterstützt ihre unabhängige, demokratische und rechtsstaatliche Entwicklung, die die Rechte aller Bürger unabhängig von Herkunft, Religion oder Sprache achtet und ihnen eine freie Entscheidung über die Zukunft ihres Landes ermöglicht.
Die Bundesregierung und ihre Partner sind bereit, die Ukraine auf diesem Weg zu unterstützen und auch zur wirtschaftlichen Stabilisierung auf der Grundlage mutiger Reformschritte beizutragen. Die derzeit krisenhafte Lage erschwert diesen Weg zur Stabilisierung. Seien Sie versichert: Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit ihren europäischen und internationalen Partnern mit voller Kraft daran, zu einer Lösung des Konflikts beizutragen.
Was den „Vertrag“ angeht, von dem Sie sprechen, so gehe ich davon aus, dass Sie die Vereinbarung vom 21. Februar 2014 meinen, welche die Führer der damaligen Opposition sowie der damaligen Präsident Janukowitsch unterzeichnet, bezeugt von den Außenministern des Weimarer Dreiecks. Im Ergebnis wurde das Blutvergießen in Kiew beendet. Durch den weiteren Fortgang der Ereignisse konnte die Vereinbarung in Teilen nicht mehr umgesetzt werden. Einige wichtige Umsetzungsschritte konnten aber inzwischen realisiert werden, so z.B. die Ansetzung von Präsidentschaftswahlen im Mai durch das ukrainische Parlament.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Referat für Osteuropa und den Südlichen Kaukasus