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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von olaf G. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von olaf G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Steinmeier ,

danke für die schnelle ,wenn auch nicht persönliche, Antwort auf meine Frage zur Rechtmäßigkeit der Krim Neuorientierung.Leider muss ich sagen das Ihre Antwort nicht erklärt warum ein Volk nicht selbstbestimmen darf. Im Kosovo scheinen ihre verneinungsgründe eher zutreffend zu sein. Demokratische Abstimmungen erfordern also die Zustimmung anderer ?

Mit freundlichen Grüssen

Olaf Gernau

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gernau,

haben Sie besten Dank für Ihre Nachfrage.

Wie der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten zum Kosovo 2010 festgehalten hat, ist zwar eine Sezession als solche vom Völkerrecht nicht verboten. Das gilt aber nicht, wenn sie durch völkerrechtswidrige Anwendung oder Androhung von Gewalt durch einen anderen Staat gefördert oder überhaupt erst ermöglicht wird. Eben dies war auf der Krim der Fall, und deshalb liegt in den Vorgängen auf der Krim eine Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine.

Dies unterscheidet auch die Situation auf der Krim 2014 entscheidend von der Situation im Kosovo 2008. Im Kosovo stand darüber hinaus die Unabhängigkeitserklärung am Ende einer mehr als achtjährigen internationalen Verwaltung durch die VN, unter deren Auspizien von 2005 bis Ende 2007 intensive, wenn auch letztlich erfolglose Bemühungen um eine konsensuale Lösung unternommen wurden. Nichts dergleichen ist auf der Krim geschehen.

Mit besten Grüßen

Ihr

Referat für Osteuropa und den südlichen Kaukasus