Frage an Frank-Walter Steinmeier von Georg B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Herr Steinmeier,
durch verschiedene Medien erfuhr ich von Ihrer Einschätzung, daß die Abstimmung bzgl. Sezession der Krim von der Ukraine völkerrechtswidrig ist.
Meine Fragen hierzu habe ich klar strukturiert und hoffe, daß Sie Ihnen helfen bei der Strukturierung Ihrer Antwort.
Stimmen diese oben genannten Darstellung zu
a) der völkerrechtswidrikgeit der Abstimmung,
b) Sehen Sie im Hinblick der aktuellen Ereignisse die Sezession des Kosovos von der Bundesrepublik Jugoslawien dementsprechend auch als völkerrechtswidrig?
c) Wenn nicht, aus welchem logischen Grunde gäbe es da einen Unterschied?
Ich danke Ihnen und Ihren Mitarbeitern für Ihre Arbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Georg Buchwieser
Sehr geehrter Herr Buchwieser,
haben Sie vielen Dank für Ihre u.a. Mail.
Außenminister Dr. Steinmeier erhält derzeit täglich eine Vielzahl von Briefen und E-Mails zum Thema Ukraine.
Diese große Anteilnahme zeigt, dass den Menschen in Deutschland das Schicksal der Ukraine und ihrer Bürger nicht gleichgültig ist. In all diesen Schreiben spiegeln sich höchst unterschiedliche Standpunkte und Vorstellungen wieder.
Leider ist es dem Herrn Außenminister aufgrund der hohen Zahl der Anfragen gegenwärtig nicht möglich, jede dieser Anfragen individuell zu beantworten. Wir möchten Ihnen deshalb kurz die grundsätzliche Haltung des Auswärtigen Amts darstellen:
Wie der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten zum Kosovo 2010 festgehalten hat, ist zwar eine Sezession als solche vom Völkerrecht nicht verboten. Das gilt aber nicht, wenn sie durch völkerrechtswidrige Anwendung oder Androhung von Gewalt durch einen anderen Staat gefördert oder überhaupt erst ermöglicht wird. Eben dies war auf der Krim der Fall, und deshalb liegt in den Vorgängen auf der Krim eine Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine.
Dies unterscheidet auch die Situation auf der Krim 2014 entscheidend von der Situation im Kosovo 2008. Im Kosovo stand darüber hinaus die Unabhängigkeitserklärung am Ende einer mehr als achtjährigen internationalen Verwaltung durch die VN, unter deren Auspizien von 2005 bis Ende 2007 intensive, wenn auch letztlich erfolglose Bemühungen um eine konsensuale Lösung unternommen wurden. Nichts dergleichen ist auf der Krim geschehen.
Deutschland bekräftigt die territoriale Integrität der Ukraine und unterstützt ihre unabhängige, demokratische und rechtsstaatliche Entwicklung, die die Rechte aller Bürger unabhängig von Herkunft, Religion oder Sprache achtet und ihnen eine freie Entscheidung über die Zukunft ihres Landes ermöglicht.
Die Bundesregierung und ihre Partner sind bereit, die Ukraine auf diesem Weg zu unterstützen und auch zur wirtschaftlichen Stabilisierung auf der Grundlage mutiger Reformschritte beizutragen. Die derzeit krisenhafte Lage erschwert diesen Weg zur Stabilisierung. Seien Sie versichert: Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit ihren europäischen und internationalen Partnern mit voller Kraft daran, zu einer Lösung des Konflikts beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Referat für Osteuropa und den südlichen Kaukasus