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Frage von Aras A. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Aras A. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

ich habe eine Frage bezüglich dem australischen Working Holiday Visums und der Position des Außenministeriums zu folgendem Sachverhalt:

Die Bundesrepublik Deutschland unterhält starke diplomatische, kulturelle und wirtschaftliche Bindungen mit Australien. Dies zeigt sich insbesondere durch das gegenseitige Ermöglichen von Working Holiday Visa.

Jedoch erschließt es mir nicht, wieso wir als Deutsche nicht das WH-Visum in Australien beantragen können, aber Australier das WH-Visum, laut Website des Auswärtigen Amtes, im Bundesgebiet beantragen können.

Ist das kein Bruch der Gegenseitigigkeit?

Können Sie mir das bitte näher erläutern?
Können Sie mir bitte zudem die Rechtsgrundlage(n) des Working Holiday nennen?
Ich habe mehrere Stunden im Internet recherchiert (Bundesgesetzblätter, Beck-Online, Google) und konnte es doch nicht finden.

Falls Sie die Anfrage an einen Mitarbeiter Ihres Amtes delegieren, der mir diese konkreten Fragen beantworten kann, wäre ich auch zufrieden.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen,
Aras Abbasi

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Aras Abbasi,

Im Auftrag von Herrn Bundesminister Dr. Steinmeier beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Working Holiday-Visums ist § 18 Aufenthaltsgesetz i.V.m. § 29 Abs. 3 Beschäftigungsverordnung.

Das Working Holiday Programme mit Australien ist eine Regierungsvereinbarung die auf der jeweiligen innerstaatlichen Rechtsordnung der beteiligten Staaten beruht und der jeweils anderen Seite insoweit mögliche Konditionen einräumt. Eine wie immer geartete "Gegenseitigkeit" mag angestrebt werden, findet aber am nationalen Recht ihre Grenze.

Aus welchem Grund die australische Seite deutschen Staatsbürgern andere Modalitäten abverlangt als umgekehrt beantwortet sich also aus australischem Recht. Hierzu könnte allenfalls die australische Botschaft sich äußern.

Im Sinne der Betroffenen und der Erleichterung des Studienaustauschs kommt es dem Auswärtigen Amt in erster Linie darauf an, dass derartige Abkommen abgeschlossen werden und die Hürden der Arbeitserlaubnisse abgebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Heinz-Peter Seidel
Auswärtiges Amt