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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Peter B. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Peter B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

gerade lese ich ein Buch von Herrn Gorbatschow. In seiner "Erinnerungen" schreibt er, dass Deutschland fast alle Abmachungen von 1989-1992 erfüllt habe.
Ein Versprechen aber, dass die Nato und die EU nicht gen Osten ausgedehnt wird, habe Deutschland bzw. der Westen nicht erfüllt.

Woher nimmt die EU sich eigentlich das Recht, sich ständig zu erweitern bzw. zumindest Abkommen zu schließen?
Hat die Ukraine nicht vielmehr selbst das Recht, zu entscheiden, welche Zukunft sie haben möchte und vor allem mit wem sie diese gestalten möchte? Zumals ie kulturell und sprachlich Russland sehr viel näher ist als irgendeinem EU-Staat.
Warum treten dann europäische Politiker mit Herrn Klitschko zusammen auf? Ist es nicht so, dass auch in der jetztigen ukrainischen Opposition zwielichtige Typen sitzen?

Warum fragt man nicht endlich die EU-Bevölkerung bei Erweiterungen und bei Abkommen?
Schließlich kann das auf die Menschen in der EU schwerwiegende Veränderungen mit sich bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bätschli

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bätschli,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2013, die ich gerne beantworten möchte.

Der EU-Vertrag sieht vor, dass jedes europäische Land die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beantragen kann (Art. 49 EU-Vertrag). Das beitrittswillige Land muss vor dem Beitritt erforderliche Kriterien erfüllen. Diese wurden vom Europäischen Rat im Juni 1993 auf dem Gipfel in Kopenhagen festgelegt ("Kopenhagener Kriterien"). Sie umfassen eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte und eine funktionierende Marktwirtschaft. Am Ende der Beitrittsverhandlungen wird mit dem neuen Mitgliedstaat ein Beitrittsvertrag abgeschlossen. Dieser muss vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament gebilligt und von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet werden. Für die Mitgliedstaaten bedeutet dies, dass der Vertrag nach den jeweiligen nationalstaatlichen Vorschriften ratifiziert werden muss. In Deutschland sieht das Grundgesetz kein Referendum bei einer Ratifizierung vor.

Die Möglichkeit, dass die Europäische Union Abkommen mit Drittstaaten im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik abschließt, haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im EU-Vertrag festgehalten. Darunter fällt auch das von Ihnen angeführte Assoziierungsabkommen mit der Ukraine. Nach Abschluss der Verhandlungen über ein solches Abkommen muss dieses in der Regel auch von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet und im innerstaatlichen Verfahren ratifiziert werden.

Ob die Ukraine ihrerseits den Weg der EU-Annäherung fortsetzen und das Assoziierungsabkommen unterzeichnen möchte, ist eine politische Entscheidung, die die ukrainische Regierung in eigener Verantwortung treffen wird. Die Europäische Union und die Bundesregierung haben aber mehrfach - in Gesprächen mit der ukrainischen Regierung und der dortigen Opposition - deutlich gemacht, dass das Angebot einer EU-Assoziierung der Ukraine weiter offensteht.

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Walter Steinmeier