Frage an Frank-Walter Steinmeier von Michael M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
am 6.6.13 entschied das Bundesverfassunggericht die steuerliche Gleichstellung eingetragener Partnerschaften. In Ihrem Gesetzentwurf forderten sich damals nicht nur eine steuerliche Nachveranlagung offener Bescheide, sondern auch bereits bestandkräftiger Bescheide. Natürlich sind Sie (SPD, Grüne usw) von der Mehrheit überstimmt worden und der CDU/CSU-Antrag wurde Gesetz, nachdem nur offene Steuerbescheide nachveranlagt werden.
Heute stelle ich folgende Frage an Sie: Ist in den anstehenden Koalitionsverhandlungen von Ihrer Partei beabsichtigt, dieses Thema erneut zu verhandeln? Sie haben in Ihrem damaligen Gesetzentwurf erläutert, dass dieser Personengruppe Gerechtigkeit widerfahren muss. Es gab für uns gar keine Chance, z. B. vor bayerischen Verwaltungsgerichten, Steuerbescheide seit 2001 offenzuhalten!!! Nördliche Bundesländer sind da vielleicht liberaler verfahren. Diese Personen haben JAHRELANG in Steuerklasse 1 den Staat finanziert, während vergleichbare heterosexuelle Paare (vor allem kinderlose) die Vorteile des Ehegattensplittings genossen. Herr Dr. Steinmeier, bitte beseitigen Sie diese Ungerechtigkeit und gegen Art 3 des GG verstoßende Ungleichbehandlung! Eine Nachveranlagung muss auch für bereits bestandkräfte Steuerbescheide möglich sein! Über eine Stellungnahme/Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen!
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
bitte verzeihen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage vom 30.11.2013. Aufgrund der zeitintensiven Koalitionsverhandlungen sowie den Umstellungen, welche der Wechsel von Herrn Dr. Frank-Walter Steinmeier vom Fraktionsvorsitz ins Auswärtigen Amt verursacht hat, ist mir eine eingehende Bearbeitung ihrer Frage erst jetzt möglich.
Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, dass rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, beseitigt werden sollen. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgeschrieben, dass darauf hingewirkt werden soll, bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden. Die genaue Ausgestaltung dieser Vorhaben wird eine Aufgabe der nächsten Zeit sein und ist derzeit Bestandteil von Überlegungen zu geplanten Vereinfachungen beim Lohnsteuerabzug. Das zuständige Bundesfinanzministerium will hier mehr Steuergerechtigkeit zwischen Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern schaffen, die beide berufstätig sind. Die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften muss über das Einkommensteuergesetz hinaus noch in den anderen Steuergesetzen vorgenommen werden. Da mit diesem Gesetz auch die Anhebung von Kinderfreibetrag, Kindergeld oder Kinderzuschuss geregelt werden soll, werden die diesbezüglichen Beratungen aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Anikó Rumpler
Leiterin des Abgeordnetenbüros
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Mitglied des Deutschen Bundestages
Bundesminister des Auswärtigen