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Frage von Uwe G. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Uwe G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

wie stehen Sie zu diesen Forderungen?

Forderungen an die Abgeordneten und Umweltminister der Länder und des Bundes:

1. Jede Dichtheitsprüfung ohne im Einzelfall begründeten Gefährdungsverdacht ist abzulehnen. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind zu streichen bzw. zu ändern. Private Grundleitungen sind ausdrücklich von jeder allgemeinen flächendeckenden Prüfungspflicht auszunehmen. Nur bei konkretem Gefährdungsverdacht ist im Einzelfall eine drucklose Prüfung - vorrangig eine noch zu normierende Durchflussprüfung - durchzuführen. In diesem Sinne fordern wir eine bundeseinheitliche Regelung, um dem Wildwuchs in den Ländern einen Riegel vorzuschieben.

2. In begründeten Einzelfällen ist die Dichtheitsprüfung und Sanierung der privaten Abwassergrundleitungen nur zusammen mit einer gleichzeitigen Prüfung der öffentlichen Kanäle vor dem jeweiligen Grundstück durchzuführen. Eine Sanierung muss nur bei groben Beschädigungen durchgeführt werden (Rohrversatz, grobe Beschädigung im Sohlbereich) - keinesfalls bei leichten und mittleren Undichtigkeiten - und nur, wenn eine Grundwassergefährdung oder bedeutender Fremdwassereintrag im konkreten Fall nachvollziehbar begründet wird. Die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand einer Maßnahme und ihrem Nutzen muss in jedem einzelnen Fall gewahrt sein.

3. Jede starre Fristsetzung mit Strafandrohung ist zu unterlassen. Die Initiative für eine begründete Maßnahme muss von der Kommune ausgehen und immer im Zusammenhang mit der Prüfung der öffentlichen Kanäle stehen. Die Zuständigkeit des Bürgers für Prüfung und Sanierung muss zudem an der eigenen Grundstücksgrenze enden.

Mit freundlichem
Gruß
Uwe Gellrich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gellrich,

tatsächlich liegen die Regelungen zur Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat in der abgelaufenen Legislatur­periode darauf verzichtet, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, da die Länder sehr unterschiedliche Anforderungen zugrunde legen und daher eine einheitliche Regelung nicht zu erreichen gewesen wäre.

Daher möchte ich Ihnen raten, sich mit Ihren Anliegen an das für Sie zuständige Landesministerium zu wenden. Hier werden die entsprechenden Anforderungen an die jeweiligen Anlagen definiert.

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Walter Steinmeier