Frage an Frank-Walter Steinmeier von Edgar G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was war ihr Beitrag zur Lösung dieser Frage ?
Soldaten mit NVA-Vergangenheit sind noch immer benachteiligt Im Speziellen geht es um eine bessere Versorgung von den nach der Wiedervereinigung als Berufssoldaten übernommenen rund 4800 Soldaten der Nationalen Volksarmee, von denen sich zur Zeit noch 2787 im aktiven Dienst befinden
Ich denke als Betroffener, alle vorliegenden Argumente berücksichtigend, die betroffenen Soldaten haben ihren Beitrag bisher geleistet und mit weniger Besoldung und Versorgung in der oft wohlgepriesenen „Armee der Einheit“ loyal gedient.
Daher ist es nicht einzusehen, warum dieser Personenkreis noch weitere Jahre schlechter gestellt wird.
Ich möchte, dass für diese Soldaten, die ein Stück deutsche Geschichte nach der Wiedervereinigung mitgeschrieben haben und ihren Dienst vorbehaltlos aus dem Verständnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in der Heimat und im Auslandseinsatz leisten und geleistet haben, etwas mehr soziale Gerechtigkeit geschaffen wird.“
Sehr geehrter Herr Günther,
Ihren Unmut über die unterschiedliche Versorgung von Berufssoldaten mit NVA-Vordienstzeiten und Berufssoldaten der Bundeswehr auch mehr als 20 Jahre nach der deutsch-deutschen Vereinigung kann ich gut verstehen. Die unterschiedlichen Versorgungsansprüche in Ost und West sind allerdings nicht Ausdruck einer Geringschätzung der Leistung der Soldaten. Sie resultieren aus der im Einigungsvertrag getroffenen Entscheidung, die in der Versorgungsordnung der NVA erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen.
Damit wurde erreicht, dass alle rentenrechtlich als Pflichtversicherungszeit geltenden Zeiten in den Versorgungssystemen der ehemaligen DDR gleich behandelt werden. Es gibt keinen Grund, warum die Soldaten der ehemaligen NVA hier eine Sonderrolle hätten erhalten sollen - was im Übrigen auch in der Bevölkerung auf großen Widerstand gestoßen wäre. Auf Grundlage dieser Entscheidung werden für die Dienstzeiten, die in der ehemaligen NVA geleistet wurden, Versorgungsleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, während sich die Höhe des Ruhegehalts von aus der Bundeswehr ausscheidenden Berufssoldaten nach der Anzahl der in der Bundeswehr geleisteten ruhegehaltsfähigen Dienstjahren bemisst.
Durch diese unterschiedlichen Leistungsträger kommt ein finanzieller Unterschied zwischen ausscheidenden Berufssoldaten West und ehemaligen NVA-Soldaten zustande. Und ich kann nachvollziehen, dass dies für viele sehr schmerzhaft ist. Dies betrifft aber - wie oben erläutert - alle ehemaligen Staatsbediensteten der DDR im Vergleich zu ihren „West-Kollegen“. Da der Berufssoldat West üblicherweise mehr Dienstjahre in der Bundeswehr vorweisen kann als seine Kollegen aus der ehemaligen NVA, entsteht der niedrigere Versorgungsanspruch für den ehemaligen NVA-Angehörigen.
Das Parlament hat zudem mit breiter Mehrheit am 12. Februar 2009 dem Versorgungsausgleichgesetz und somit auch den Regelungen der Versorgungsausgleichszahlungen für geschiedene Ehepartner zugestimmt. Ich sehe derzeit keine Möglichkeit, diese Entscheidung des Parlaments zu revidieren.
Einzig in der Frage der Hinzuverdienstgrenze sehen die Verteidigungspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion eine Möglichkeit, einen Ausgleich der unterschiedlichen Versorgung zu schaffen. Doch konnten sie sich in den Verhandlungen des Verteidigungsausschusses zum Reformbegleitgesetz der Bundeswehr im Juni hier nicht durchsetzen. Wir wollten den kompletten Wegfall der Hinzuverdienstgrenze erreichen. Dies hätte bedeutet, dass Sie zu Ihren 400 € unbegrenzt hätten dazu verdienen können. Leider scheiterte dieses Vorhaben am Widerstand der Bundesregierung. Sollten sich die Mehrheitsverhältnisse nach der Bundestagswahl 2013 ändern, werden wir dieses Vorhaben wieder aufgreifen. Ich bedaure sehr, dass ich Ihnen keine positivere Auskunft geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Frank-Walter Steinmeier