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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Gerd H. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Gerd H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

die SPD hat in diesem Monat für die Beibehaltung des sog. Dritten Weges, des kirchlichen Sonderarbeitsrechts gestimmt. Zwar wurden die Kirchen an ihre besondere Verantwortung erinnert und vor missbräuchlichem Vorgehen gewarnt (besondere Tarife bis zum Outsourcing, Gewerkschaftsverbot, Streikverbot -Letzteres wurde ja auch vom Bundesarbeitsgericht teilweise ausgehebelt).
Diese Warnung erfolgte als Appell an den guten Willen, also als bescheidener Antrag, dem hoffentlich stattgegeben wird.
Kann eine Partei mit enger Bindung an die Gewerkschaften, mit der langen und auch ruhmreichen Tradition einer Arbeiterpartei hier als Bittstellerin auftreten? Sollten diese Themenkomplexe nicht wesentlich offensiver vertreten werden? Wäre es nicht endlich an der Zeit, die Kirchen zu zwingen, das Betriebsverfassungsgesetz auch in ihrem Bereich umzusetzen? Ich glaube, das ist sie den bei den Kirchen arbeitenden Menschen unseres Landes einfach schuldig. Hier kann es doch kein vorsichtiges Taktieren geben! Es ist doch offensichtlich, dass die Staatskirchen in diesem Bereich mit ihren Sonderrechten missbräuchlich umgehen. Eine schärfere Trennung zwischen Kirche uns Staat wäre in der BRD dringend geboten.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Hergenröther

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hergenröther,

das Bundesarbeitsgericht hat am 20. November entschieden, dass kirchlich Beschäftigten nicht generell das Streiken verboten werden darf. Gleichzeitig wurde das grundgesetzlich verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen auch in arbeitsrechtlichen Fragen bestätigt.

Es ist meines Erachtens ein ausgewogenes Urteil. Ich teile die Auffassung der Kirchen, dass die soziale Arbeit von Caritas und Diakonie zum Auftrag der Kirchen und zu ihrem Selbstverständnis gehört. Das Urteil bestätigt das kirchliche Selbstbestimmungsrecht.

Andererseits entspricht das Urteil unserer Vorstellung, dass das Streikrecht ein Grundrecht ist, das unteilbar ist. Es schließt Streik in kirchlichen Einrichtungen nicht generell aus und ermöglicht den Gewerkschaften einen besseren Zugang zu den Arbeitsrechtlichen Kommissionen.

Die Auseinandersetzungen beruhen auch auf den Veränderungen in der sozialen Arbeit. Wir sehen Entwicklungen wie Lohndumping und Outsourcing im Sozial- und Gesundheits- und Pflegebereich mit großer Sorge und wollen Regelungen finde, die für alle Anbieter sozialer Arbeit gelten. Wir brauchen deshalb einen Branchentarifvertrag Soziales, der für allgemeinverbindlich erklärt wird, um Lohndumping zu beenden und soziale Arbeit zu würdigen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Walter Steinmeier