Frage an Frank-Walter Steinmeier von Armin L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
warum sollte ich nach 4,5 Jahren die Stelle auf Anordnung des Arbeitsamtes (AA) sechs Wochen vor meinem 65.Geburstag wechseln?
Weshalb gilt für mich als Berufstätiger die Zumutbarkeit aus dem Merkblatt für Arbeitslose?
Wieso muss ich zum Arbeitsamt während der Arbeitszeit, unter Drohung den Versicherungsschutz zu verlieren, und bekomme den Verdienstausfall nicht erstattet?
Gibt es ein Verweigerungsrecht auf Vertragsunterzeichnung solange eine Arbeitslosigkeit nicht eingetreten ist?
Der Job endet vier Monate nach dem 65.Geburtstag; die von der AA erhoffte Kündigung blieb aus. Kann die AA nicht abwarten bis es soweit ist?, zumindest für diese Altersgruppe.
Liegen Ihnen Zahlen über die Vermittlungserfolge für Berufstätige kurz vor deren Rente vor?
Hat eine Klge gegen die AA wegen deren unverhältnismäßigen Maßnahme Aussicht auf Erfolg?
Mit freundlichem Gruß
Lechert
Sehr geehrter Herr Lechert,
Es ist immer schwer, Fälle wie den von Ihnen geschilderten aus der Ferne zu beurteilen. Bei aller gebotenen Vorsicht: Die an Sie gerichteten Anforderungen der Agentur für Arbeit scheinen mir nicht nachvollziehbar. Nach dem Ende der Beschäftigung wegen des Erreichens der Altersgrenze besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, so dass auch eine frühzeitige Arbeitsuchendmeldung im Sinne des Sozialgesetzbuches III nicht erforderlich ist. Ich verstehe auch nicht, warum Sie sechs Wochen vor Erreichen der Altersgrenze aus einem laufenden und nicht gekündigten Arbeitsverhältnis heraus die Stelle wechseln sollten. Ganz anders wäre die Situation, wenn Sie noch viele Berufsjahre vor sich hätten und Ihnen z. B. wegen einer Kündigung durch den Arbeitgeber die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bekannt wäre. All dies trifft aber - wenn ich Sie richtig verstehe - bei Ihnen nicht zu.
Wenn Sie Ihren Fall ausführlicher diskutieren möchten, bitte ich Sie, sich an meinen Kollegen Michael Gerdes, MdB, zu wenden, der Ihnen als Ihr direkter Wahlkreis-Abgeordneter gern als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sie fragen außerdem nach den Vermittlungserfolgen für ältere Arbeitsuchende. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit enthält Angaben zu Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen nach Altersjahren. Danach gab es im Jahr 2012 jedes Jahr durchschnittlich 191.000 Arbeitslose im Alter von 60 Jahren bis zur Regelaltersgrenze. Im Jahresverlauf gelang es 53.000 Arbeitslosen dieser Altersgruppe, ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit zu beenden. Auch mit fortgeschrittenem Alter haben Arbeitslose also die Chance der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt - aber es ist nicht zu leugnen, dass diese Chance mit zunehmendem Alter kleiner wird. Deshalb wollen wir Anreize für Arbeitgeber schaffen, damit diese mehr alters- und altengerechte Arbeitsplätze anbieten und wir so die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank-Walter Steinmeier