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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Marcus B. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Marcus B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Frank-Walter Steinmeier,

wieso dürfen sich Vermieter nach einer Modernisierung nach § 559 Absatz 1 BGB zeitlich unbegrenzt bei Mietern für die Modernisierung schadlos halten, und die höhere Miete selbst dann weiterhin verlangen, wenn die Modernisierungskosten nach frühestens etwa 10 Jahren durch die höhere Miete voll ausgeglichen sind ?

Wieso wird der Vermieter nicht stattdessen verpflichtet, Modernisierungskosten auf die viel logischere Restnutzungsdauer der immobilie umzurechnen, sodass aus dem dementsprend geänderten § 559 BGB sich somit eine auch im Hinblick auf die Förderwürdigkeit einer Modernisierungsmaßnahme gesetzlich definierte Mindestrestnutzungsdauer auch für die Förderungswürdigkeit ergeben würde ?

Mit freundlichem Gruß

Marcus Böhm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Böhm,

das Mietrecht hat eine zentrale Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Wohnung ist Mittelpunkt des sozialen Lebens und der privaten Existenz. Der Mieter muss mit Hilfe eines klaren Rechtsrahmens vor ungerechtfertigten Einschränkungen geschützt werden. Die SPD hat daher im Jahr 2001 das soziale Mietrecht modernisiert und eine Anpassung an die tatsächlichen Lebensverhältnisse vorgenommen. Das Mietrecht ist dadurch einfacher, übersichtlicher und gerechter geworden.

Aber adas ist nun auch wieder über 10 Jahre her. Wir müssen das Mietrecht auch weiterhin an veränderte Bedingungen der Wohn- und Mietsituation im Bundesgebiet anpassen. Daran arbeiten wir auch in der Opposition mit, und haben zum Beispiel einen Antrag eingebracht (BT-DS.:17/9559, http://dserver.bundestag.btg/btd/17/095/1709559.pdf ), der zum Ziel hat, die Umlagefähigkeit der Kosten sämtlicher Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete von 11 auf 9 Prozent zu senken. Vermieter würden sich bei voller Kostentragung wahrscheinlich nur zögerlich für Modernisierungsmaßnahmen entscheiden. Wir halten eine Reduzierung der Modernisierungsumlage von 11 Prozent auf 9 Prozent für angemessen, da allein schon aufgrund der niedrigen Zinsen die Kosten für die Bereitstellung des Kapitals in den letzten Jahren gesunken sind.

Gleichzeitig soll eine zeitliche Befristung der Umlagefähigkeit geprüft werden. Dadurch wäre sichergestellt, dass die Umlage nur solange gezahlt wird, bis die Refinanzierung der Modernisierung erfolgt ist. Wir fordern in unserem Antrag außerdem, dass nicht rückzahlbare Förderungen des Staates z.B. zur energetischen Modernisierung selbstverständlich aus der Umlagefähigkeit herauszunehmen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Walter Steinmeier