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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr MdB Steinmeier,

sehr spannend,was man da so von den Nachfolgern der Wikinger lesen kann:

Basisdemokratie Island gibt sich eine neue Verfassung
16.05.2012, 15:18 - Von Mirjam Moll

Island ist kurz davor, sich eine neue Verfassung zu geben und ging dabei einen besonderen Weg: Keine Politiker, sondern die Bürger selbst entwarfen den Vorschlag für ein Grundgesetz. Ein Modell für Europa? Es ist ein einzigartiges Experiment, das Island gerade zum politischen Labor Europas macht. Das kleine Land, das nur etwa 320.000 Einwohner zählt, hat einen Verfassungsrat aus der Mitte seiner Bürger gewählt. Wenn der Entwurf des Rates tatsächlich zur neuen Verfassung Islands werden sollte, könnte das Projekt ein Vorbild für partizipative Demokratie in Europa sein - auch für Deutschland.
http://www.sueddeutsche.de/politik/basisdemokratie-island-gibt-sich-eine-neue-verfassung-1.1352840

Das sich Deutschland nach diversen merkwürdigen bis unwürdigen Reformversuchen und regelmäßigen Maulschellen in Richtung gesetzgebender Gewalt durch das Bundesverfassungsgericht in einer wohl unumstritten schlechten Verfassung befindet, dazu besteht wohl unumwunden Einvernehmen! Nun hat ja der Art 146 des Grundgesetzes der Staatsgewalt wohl auch den Auftrag erteilt, dem Souverän irgendwann und nicht in aller Ewigkeit eine Verfassung zur Willensbekundung vorzulegen: Wenn ich mich nicht täusche, dürfte die Bundesrepublik Deutschland die einzige Nation sein, deren Volk sich noch keine eigene Verfassung gegeben hat!

Was wird sich die SPD, was wird deren Fraktion - auch in Bezug auf die Bundestagswahlen des Jahres 2013 unternehmen, um dieser Herabwürdigung des Souveräns in Deutschland ein Ende zu setzen.

Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Roloff,

seit Vollendung der deutschen Einheit ist das Grundgesetz die Verfassung der wiedervereinigten Bundesrepublik Deutschland. Art. 146 eröffnet in der Tat die Möglichkeit einer zukünftigen Ersetzung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung, „die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Ein konkreter Auftrag, wie Sie schreiben, wird allerdings nicht formuliert.

Ebensowenig kann ich feststellen, dass in Deutschland „Einvernehmen“ über die Mangelhaftigkeit des Grundgesetzes besteht, wie Sie suggerieren. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keinerlei Notwendigkeit für eine neue Verfassung und damit auch nicht für ein Referendum über diese.

Allerdings ist es durchaus denkbar, dass in nicht allzu ferner Zukunft - etwa durch das Fortschreiten der europäischen Integration - das Grundgesetz verändert werden muss. Dann wird zu entscheiden sein, ob dies über ein nationales Referendum oder über verfassungsändernde Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat geschieht.

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Walter Steinmeier