Frage an Frank-Walter Steinmeier von Markus S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
Sie verwiesen in Ihrer Antwprt auf die Seite des Bundesfinanzministeriums. Dort finde ich keine Angaben zum Status des ESM als juristische Person und zur weitreichenden Immunität desselben. Sind Sie in der Lage, Antworten zu diesem Problemkreis zu geben? Sie stimmten doch zu, das ist doch richtig?
Sehr geehrter Herr Söderling,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Herr Steinmeier auf diesem Portal Fragen einzelner Bürger/innen generell nur einmal beantworten kann. Für einen vertiefenden Dialog erscheint uns Abgeordnetenwatch auch nicht das richtige Forum zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. D. Dinger
Sehr geehrter Herr Söderling,
die SPD-Bundestagsfraktion hat am 29. Juni mit großer Mehrheit dem ESM zugestimmt. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, sie ausführlich beraten und strenge Zustimmungserfordernisse für den Deutschen Bundestag gesetzlich geregelt.
Die SPD war weder an der Erarbeitung noch an der Verhandlung des ESM-Vertrages mit den europäischen Partnern beteiligt. Es ist aber in besonderer Weise der SPD zu verdanken, dass die parlamentarischen Befugnisse und Kontrollmöglichkeiten erheblich vergrößert worden sind. Die deutschen Vertreter im Gouverneursrat und im Direktorium sind sehr weitgehend an die parlamentarische Zustimmung gebunden.
Es ist konsequent, dass der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte ganz unabhängig davon, in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität vor gerichtlichen Verfahren jeder Art genießen. Wenn viele Mitgliedstaaten Geld in den ESM einzahlen, darf es nicht sein, dass ein Mitgliedstaat oder ein Staat außerhalb der Europäischen Union Vermögenswerte des ESM beschlagnahmt oder gar einzieht, die letztlich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in der Euro-Zone gehören. Der ESM kann aber gemäß Art. 32 Abs. 3 auf diese Immunität verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank-Walter Steinmeier