Frage an Frank-Walter Steinmeier von Markus S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
den Medien ist zu entnehmen, daß die Regierungskoalition die Unterstützung der SPD-Fraktion für die Bewilligung des ESM benötigt. Dazu meine Fragen:
1. Trifft es zu, daß Zahlungen in der vom ESM geforderten Höhe ohne Bedingungen innerhalb von sieben Tagen zu leisten sind und dagegen kein Einspruchsrecht besteht?
2. Trifft es zu, daß der ESM lt. Artikel 32 eine juristische Person ist, also Regierungen "persönlich" auf Zahlungen verklagen kann, sollten sie sich dennoch weigern?
3. Trifft es zu, daß der ESM lt. Artikel 32 juristische Immunität genießt, solange er es für nötig erachtet, und gegen jede Beschlagnahme und/oder Durchsuchung durch Strafverfolgungsbehörden der Länder gefeit ist? Daß alle Dokumente des ESM unantastbar sind?
4. Trifft es zu, daß Sie der SPD-Fraktion dennoch die Zustimmung empfehlen?
Vielen dank im voraus für Ihre Antworten.
Mit freundlichem Gruß
Markus Söderling
Sehr geehrter Herr Söderling, sehr geehrter Herr Dormann,
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 29. Juni den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM verabschiedet. Die SPD hat diese Entscheidung mit großer Mehrheit mitgetragen. Ich habe auch in diesem Forum meine Gründe für unsere Zustimmung bereits mehrfach ausführlich erläutert.
Für Ihre konkreten Fragen zum ESM erlaube ich mir, Sie auf das Internet-Angebot des Bundesministeriums der Finanzen zu verweisen. Unter dem Link http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euro/Finanzhilfemechanismen/EU_Stabilitaetsmechanismus_ESM/2012-05-21-europaeischer-stabilitaetsmechanismus-esm.html werden Fragen zum ESM ausführlich beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Frank-Walter Steinmeier