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Frage von Felix S. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Felix S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In der Zeitung RGA vom 19. Juni 2012 sagen sie zur Tempo 30 Forderung in Städten: "Es bleibt dabei, Tempo 30 kommt nur dort, wo die Bürger es für richtig halten. Die SPD will kein generelles Tempo 30" Es ist doch allgemein bekannt, das Tempo 30 zu weniger Unfällen führt, die Schwere von Unfällen mindert, Lärm reduziert und Abgase vermeidet und in der Regel nicht zu wesentlich längeren Fahrzeiten führt. Außerdem ist die Regelung von Tempo 30 über Verkehrsschilder und die heutigen Zonen alles andere einfach.
Wäre es nicht eine Vereinfachung von Verwaltungsabläufen und ein Beitrag zum Schilderabbau und damit zur Haushaltskonsolidierung, wenn man festlegt, dass auf Stadtstraßen ohne Mittellinie generell Tempo 30 gilt und auf Stadtstraßen mit Mittellinie in der Regel Tempo 50 gilt? Dann bräuchte man nur für sehr wenige Ausnahmen noch Tempo 30 Schilder und auf allen Wohnstraßen wäre der Verkehr sicherer. Sollte das nicht die SPD begrüßen?
Zu den Menschenrechten: Über den ESM sollen künftig private Gläubiger Staaten Auflagen erteilen können. Jede Großbank kann also durch den Aufkauf von Schuldpapieren in die Lage versetzt werden, Staaten ihr Handeln vorzuschreiben http://www.youtube.com/watch?v=kI1KusEjK2g . Stünde es nicht der SPD gut an, aus diesen und vielen weiteren Gründen, die ich nennen könnte, gegen dieses Ermächtigungesetz für die Finanzwirtschaft zu streiten? Müssen die Bundestagspolitiker denn wieder, wie beim Vertrag von Lissabon, erst von dem Bundesverfassungsgericht gestoppt werden, leichtfertig ihre Selbstentmachtung zu beschließen? Haben Sie sich schon mal bei den Klägern zum Lissabonvertrag bedankt, dass diese ihnen viele Kompetenzen als Volksvertreter gerettet haben? Wäre es nicht in der Tradition der SPD, die 1933 die Gefährlichkeit des Ermächtigungsgesetzes der Regierung Hitler erkannte, dass die SPD Gesetze, die eine unkontrollierbare und nicht rückholbare Ermächtigung beinhalten, bekämpft? Ist der ESM nicht gegen die Grundgesetz-Ewigkeitsklausel?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Staratschek,

das Thema Höchstgeschwindigkeit auf unseren Straßen stößt auf großes Interesse und bewegt die Menschen. Die Meinungen gehen allerdings weit auseinander. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer haben Angst, dass sie in ihrer Mobilität eingeschränkt werden sollen. Andere hoffen auf ein Tempo-30-Limit und verweisen auf mehr Sicherheit vor Unfällen im Straßenverkehr, weniger Verkehrslärm und einen geringeren CO2- Ausstoß.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Argumente für die Einführung einer generellen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf innerörtlichen Nebenstraßen und die Beibehaltung einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen. Ebenso gibt es aber Argumente für eine Regelung, bei der in den Kommunen entschieden wird, wo die Höchstgeschwindigkeit punktuell auf 30 km/h gesenkt wird. Ich habe bereits öffentlich deutlich gemacht, dass ich eine solche Regelung bevorzuge. Wir wollen nun in Ruhe prüfen, für welche Lösung wir uns entscheiden.

Ihre Fragen zum ESM habe ich an anderer Stelle in diesem Forum erschöpfend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Walter Steinmeier