Frage an Frank-Walter Steinmeier von Domink M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
wie ich heute in verschieden Zeitungen lesen müsste, wollen sie zusammen mit CDU und FDP, das Rederecht, von Abgeordneten massiv einschränken. Es soll Abgeordneten, die Abweichende Meinungen vortragen wollen,und nicht auf Fraktions-Linie sind, erschwert werden im Bundestag zu Diskutieren und ihre Meinung kund zu tun!
Sind sie der Meinung, dass das noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, denn dort steht folgendes:
GG Artikel 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des g a n z e n Volkes, an A u f t r ä g e und W e i s u n g e n nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Sehr geehrter Herr Möller,
gemeinsam mit der gesamten SPD-Fraktion habe ich mich von der diskutierten Änderung der Geschäftsordnung distanziert. Eine Beschränkung des Rederechts wird es nicht geben. Die SPD wird sicherstellen, dass auch in Zukunft abweichende Meinungen zu Wort kommen können.
Die ganze Debatte ist sehr unglücklich gelaufen. Mitten in der parlamentarischen Osterpause hat der Geschäftsordnungsausschuss einen unausgereiften Vorschlag verabschiedet, der in unserer Fraktion noch gar nicht diskutiert worden war. Als ich dies hörte, habe ich unverzüglich klargestellt, dass ich eine solche Reform nicht mittragen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Frank-Walter Steinmeier