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Frage von Marie-Louise K. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Marie-Louise K. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Dr. Frank-Walter Steinmeier,

zu dem oben genannten Thema hatte ich Ihnen bereits am 22.08.2010 eine Frage gestellt, auf die ich bis jetzt keine Antwort erhalten habe. Meine jetztige Frage ist, ob ich überhaupt noch auf eine Antwort hoffen kann oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Marie-Louise Konecny

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Konecny,

Sie haben zwei Fragen nach dem Personalausweis gestellt, die ich Ihnen gern beantworte.

Erstens wollten Sie wissen, warum als Staatsangehörigkeit "deutsch" und nicht "Deutschland" angegeben wurde. Ihre Frage im Wortlaut: "/Und zwar würde ich gern wissen, warum bei meiner Staatsangehörigkeit nur Deutsch steht und nicht Deutschland? Immerhin lebe ich ja in Deutschland und nicht in Deutsch/."

Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, so handelt es sich hier lediglich um eine grammatikalische Frage. "Deutsch" ist das Adjektiv, das die Staatsangehörigkeit definiert. In diesem Sinne legt Paragraph 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes fest: "Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt." Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland.

Zweitens fragen Sie nach der Streichung des Art. 23 a. F., im Wortlaut: "/Desweitern würde ich gern wissen, warum in der "Überschrift" des Personalausweises "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" steht, obwohl diese ja (meines Wissens) seit dem 17.07.1990 während der Pariser Konferenz von den Alliierten mit der Streichung des Artikels 23 a. F. aus dem Grundgesetz juristisch aufgelöst wurde (siehe: BGBl.1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990)? Stimmt das und ist das evtl. der Grund, warum bei meiner Staatsangehörigkeit nur Deutsch steht/?"

Sie beziehen sich damit auf im Internet kursierende, z. T. recht krude Diskussionen. Zunächst zur Sache: Der Art. 23 des Grundgesetzes formulierte in seiner alten Fassung das Wiedervereinigungsgebot: er definierte den aktuellen begrenzten Geltungsbereich des GG und formulierte seine künftige Ausdehnung auf weitere Teile Deutschlands. Mit der Wiedervereinigung wurde dieser Artikel überflüssig und er wurde durch den neuen Art. 23, den sogenannten "Europa-Artikel" ersetzt. Im Internet gibt es nun einige Stimmen, die behaupten, die Bundesrepublik habe mit der Streichung des Art. 23 ihre Grundlage verloren, da kein Geltungsbereich für das GG mehr definiert würde. Dies ist völlig abwegig. Um einem Staat Staatsqualität zuzusprechen, bedarf es nicht einer expliziten Erwähnung seines Geltungsbereiches in dessen Verfassung. Die Streichung des Artikel 23 GG (a.F.) hatte folglich keinerlei Auswirkungen auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland ist damit die offizielle Bezeichnung des deutschen Staates, und als solche erscheint sie auch als Überschrift auf Ihrem Personalausweis.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Frank-Walter Steinmeier