Frage an Frank-Walter Steinmeier von Michael S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
Wie sehen sie selbst den Libyen Einsatz (Pegasus) ?
Kann ein solcher Rettungseinsatz als Personalverteidigung unter dem Begriff "zur Verteidigung" im Sinne des Art.87a II GG fallen und somit einen verfassungsrechtlich zulässigen Einsatz darstellen?
Ergibt sich ihrer Meinung nach eine Schutzpflicht Deutschlands gegenüber seinen Staatsangehörigen aus Art.2 GG ?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich habe keinen Anlass daran zu zweifeln, dass der Einsatz der Bundeswehr zur Evakuierung deutscher Staatsbürger aus Libyen Ende Februar mit dem Grundgesetz vereinbar war. In der Sache war der Einsatz weitgehend unumstritten im Deutschen Bundestag. Im Unterschied zur Bundesregierung haben wir in der SPD-Bundestagsfraktion allerdings die Auffassung vertreten, dass dies ein bewaffneter Einsatz war, der gemäß Parlamentsbeteiligungsgesetz im Nachhinein vom Bundestag hätte genehmigt werden müssen. Die Bundesregierung hat sich geweigert, dem Parlament einen entsprechenden Antrag vorzulegen. Die GRÜNEN haben hiergegen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Wir haben das begrüßt und hoffen, dass das Gericht Klarheit in der Sache schafft und die Rechte des Parlaments stärkt.
Mit freundlichen Grüßen
Frank-Walter Steinmeier